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Schritt 2
 

Schritt 2: Beratungen in einem Ausschuss

Im Ausschuss sitzen Abgeordnete aus dem Nationalrat, die sich im jeweiligen Themengebiet besonders gut auskennen. Sie prüfen den Gesetzesvorschlag ganz genau und überlegen sich, ob man daran noch etwas verbessern kann. Die Abgeordneten können sich dabei auch Rat und Unterstützung von anderen ExpertInnen holen, zum Beispiel von UniversitätsprofessorInnen. Am Ende der Beratungen spricht der Ausschuss eine Empfehlung für oder gegen den Gesetzesvorschlag aus.

Dann kommt der Gesetzesvorschlag zur 2. und 3. Lesung in den Nationalrat (Schritt 3).


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Im Ausschuss sitzen ExpertInnen, denn es ist nicht so einfach, für sehr viele Menschen in sehr verschiedenen Situationen allgemeine Regelungen zu finden, und man muss sich auf einem Gebiet gut auskennen, damit man einen Gesetzentwurf richtig verstehen kann. Im Nationalrat gibt es zum Beispiel Abgeordnete, die ExpertInnen für Tierschutz oder für Gesundheit sind, andere haben sich auf die Außenpolitik spezialisiert.
Ein neues Gesetz, worin es z.B. um die Schulpflicht geht, wird dem Unterrichtsausschuss zugeteilt werden.

Link zu den Ausschüssen im Parlament


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gedruckt am: Samstag, 4. Feber 2012

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