Nach den Beratungen im zuständigen Ausschuss wird der Gesetzesentwurf im Plenum des Nationalrats, also von allen 183 Abgeordneten gemeinsam, diskutiert. Es können dabei auch noch Änderungsvorschläge eingebracht sowie Widersprüche, Rechtschreib- und Tippfehler korrigiert werden. Zum Schluss wird über den Entwurf abgestimmt. Am Ende dieser zweiten und dritten Lesung steht ein Gesetzesbeschluss des Nationalrates.
Und nun geht dieser Gesetzesbeschluss weiter zur Behandlung im Bundesrat (Schritt 4).
Bei einer Lesung wird eigentlich nicht viel gelesen, sondern über den Inhalt des Gesetzesentwurfs gesprochen. Es wird diskutiert, korrigiert, überarbeitet, verändert bis eine Mehrheit mit dem Ergebnis zufrieden ist.
Abstimmungen im Nationalrat funktionieren übrigens so, dass die Abgeordneten aufstehen, wenn sie zustimmen, oder sitzen bleiben, wenn sie dagegen sind. Im Bundesrat ist das anders, da heben die Mitglieder die Hand, wenn sie zustimmen. Warum das so ist, das weiß keiner mehr so genau.