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Schritt 4
 

Schritt 4: Behandlung im Bundesrat

Der Gesetzesbeschluss wird dann vom Bundesrat beraten, wie im Nationalrat zuerst in einem Ausschuss, dann im Plenum. Wenn der Bundesrat dem Gesetzesbeschluss nicht zustimmt, also von seinem aufschiebenden Veto (Einspruch) Gebrauch macht, dann geht dieser wieder zurück an den Nationalrat. Der Nationalrat kann in diesem Fall einen Beharrungsbeschluss fassen. Stimmt der Bundesrat hingegen zu, dann wird der Gesetzesbeschluss weitergeleitet zur Beurkundung.

Danach wird der Gesetzesbeschluss noch durch den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin beurkundet und vom Bundeskanzler oder von der Bundeskanzlerin kundgemacht (Schritt 5).


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Kennst du den Ausspruch...

"Jemand legt Veto ein"? Veto kommt aus dem Lateinischen und heißt: Ich verbiete.
Veto heißt auch der begründete Einspruch des Bundesrats gegen einen Gesetzesbeschluss des Nationalrats.


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gedruckt am: Samstag, 4. Feber 2012

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