
Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin unterschreibt den Gesetzesbeschluss.
Zum Schluss unterschreibt auch noch der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin den Gesetzesbeschluss und veröffentlicht das neue Gesetz im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich.
Das Gesetz ist ab nun für jeden Österreicher und jede Österreicherin gültig!
Nach der Veröffentlichung eines Gesetzes „kann sich niemand damit entschuldigen, dass ihm dasselbe nicht bekannt geworden sei“ (§ 2 ABGB)