Demokratiewebstatt › Wissen & Fragen › Alles über Gesetze › Wie entsteht ein Gesetz für Österreich? 
 
 
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Schritt 5
 

Schritt 5:


Beurkundung durch den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin

Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin unterschreibt den Gesetzesbeschluss.


Kundmachung durch den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin

Zum Schluss unterschreibt auch noch der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin den Gesetzesbeschluss und veröffentlicht das neue Gesetz im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich.

Das Gesetz ist ab nun für jeden Österreicher und jede Österreicherin gültig!


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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Nach der Veröffentlichung eines Gesetzes „kann sich niemand damit entschuldigen, dass ihm dasselbe nicht bekannt geworden sei“ (§ 2 ABGB)


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gedruckt am: Samstag, 4. Feber 2012

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