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Bis zum 14. Geburtstag
 

Bis du 14 bist...

... bist du noch nicht „strafmündig“. Du hast in diesem Alter noch keine rechtlichen Verpflichtungen. Wenn du bei rot über die Straße gehst, musst du also keine Strafe zahlen. Aber wenn dich ein Polizist dabei sieht, wird er dir wahrscheinlich sagen, wie gefährlich so etwas ist und warum es wichtig ist, sich an Verkehrsregeln zu halten. Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen sogar deine Eltern zur Verantwortung gezogen werden, wenn du etwas Verbotenes tust.

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Unmündig

...bist du bis du 14 Jahre alt bist. Das heißt aber nicht, dass du nichts sagen darfst. Du hast natürlich Rechte. Aber du hast noch Zeit zu lernen selbst Verantwortung zu übernehmen.


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gedruckt am: Samstag, 4. Feber 2012

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