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Nach dem 14. Geburtstag
 

Ab deinem 14. Geburtstag...

...kann deine Straftat vor Gericht verhandelt werden und du kannst eine Strafe bekommen. Strafe bedeutet aber nicht unbedingt gleich Gefängnis, es kann auch sein, dass du eine Geldbuße zahlen oder eine Probezeit einhalten musst, in der du dich an alle Gesetze hältst. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass du eine so genannte „gemeinnützige Leistung“ erbringen musst. Das wäre zum Beispiel, in einem Altersheim zu helfen oder die Parks in deiner Heimatstadt zu säubern.


Ab deinem 18. Geburtstag

...bist du voll strafmündig, denn dann bist du erwachsen und musst für jede deiner Taten die volle Verantwortung übernehmen. Es gibt dann nur noch wenige erleichternde Ausnahmen für „junge Erwachsene“ zwischen 18 und 21 Jahren.

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Minderjährig

...bist du zwischen 14 und 18. Straftaten werden in einem Jugendstrafverfahren mit verminderter Strafandrohung verhandelt.

 

 

 


Volljährig

...bist du ab 18. Dann gilt auch für dich das Erwachsenenstrafrecht.


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gedruckt am: Samstag, 4. Feber 2012

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