Die Europäische Union ist ein freiwilliger Zusammenschluss europäischer Staaten. Jedes europäische Land kann Mitglied werden, wenn es bestimmte Voraussetzungen erfüllt (z. B. muss es demokratisch sein). Derzeit hat die EU 27 Mitglieder, Österreich ist 1995 beigetreten. Seit 1. Januar 2002 gibt es in bestimmten EU-Mitgliedsländern den Euro als gemeinsame Währung und aufgrund des so genannten „Schengener Abkommens" gibt es an vielen Grenzen innerhalb der EU keine Kontrollen mehr. Die EU erlässt Verordnungen und Richtlinien, die in allen Mitgliedsstaaten gültig sind bzw. in diesen umgesetzt werden müssen. Österreich ist als EU-Mitglied verpflichtet, die eigenen Gesetze und Verordnungen an das EU-Recht anzupassen.

Wie kommt es zu einem Beschluss? Was tut eigentlich der Rechnungshof? Und was ist der Unterschied zwischen Volksbegehren und Volksabstimmung?
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