- Abgeordnete
- Definition:
Politische Entscheidungen können in einem Staat nicht von allen Leuten gemeinsam gefällt werden. Daher wählen die StaatsbürgerInnen Parteien, die bestimmte Personen als KandidatInnen aufgestellt haben. Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Mitglieder dieser Partei können als Abgeordnete ins Parlament, oder genauer gesagt in den Nationalrat, kommen, um dort die Interessen ihrer WählerInnen zu vertreten.
- Abstimmung
- Definition:
An einem Sitzungstag des National- oder Bundesrats müssen viele Entscheidungen getroffen werden. Bei der Stimmabgabe erfolgt die Abstimmung durch Aufstehen von den Sitzen (im Nationalrat) oder durch Heben der Hand (im Bundesrat). Stimmenthaltung gibt es im österreichischen Parlament nicht - wer nicht abstimmen möchte, muss daher vor der Abstimmung den Plenarsaal verlassen.
- AmateurIn
- Definition:
EinE AmateurIn ist jemand, der eine bestimmte Sache wie zum Beispiel eine Sportart , nur aus Freude und Liebhaberei ausübt und keinen Beruf daraus macht.
- AuslandsösterreicherInnen
- Definition:
So nennt man österreichische StaatsbürgerInnen, die länger oder dauerhaft in einem anderen Land leben. Rund 500.000 ÖsterreicherInnen leben derzeit im Ausland. Damit diese ihr Wahlrecht bei EU- und Österreich-Wahlen in Anspruch nehmen können, Sozialleistungen und weitere Informationen über ihr Heimatland erhalten, stehen ihnen die österreichischen Vertretungen zur Seite.
- Ausschuss
- Definition:
Hier bespricht eine kleine Gruppe von Abgeordneten zum Nationalrat bzw. Mitgliedern des Bundesrats, die sich mit bestimmten Themen besonders gut auskennt, Gesetzesvorschläge, Berichte und Anträge, bevor sie im Plenum beschlossen werden. Auch Fachleute können zu den Beratungen eingeladen werden. Es gibt Fachausschüsse für die verschiedensten Bereiche (z. B: Familienausschuss, Wirtschaftsausschuss, Unterrichtsausschuss). Besonders wichtig sind auch die für Angelegenheiten der Europäischen Union (EU) zuständigen Ausschüsse.
- Beschluss
- Definition:
Er entsteht, wenn das Plenum im Nationalrat oder im Bundesrat zu einer Entscheidung kommt. Meistens reicht für einen Beschluss die Mehrheit der Stimmen, manchmal müssen aber zwei Drittel der Abgeordneten bzw. zwei Drittel der Mitglieder des Bundesrates zustimmen, um einen gültigen Beschluss zu erzielen.
- Binnenmarkt
- Definition:
Auch „Gemeinsamer Markt“ genannt. Darunter versteht man ein abgegrenztes Wirtschaftsgebiet, wie zum Beispiel den Binnenmarkt innerhalb der Europäischen Union. Innerhalb der EU-Länder können Waren, Dienstleistungen, Personen und Geld frei verkehren.
- Botschaft
- Definition:
Eine Botschaft (auch Dipomatie genannt) ist die diplomatische Vertretung eines Landes in einem anderen Staat. Der friedliche Dialog zwischen den Ländern steht dabei im Vordergrund. Viele Botschaften übernehmen auch konsularische Aufgaben, dass heißt dort können sich österreichische BürgerInnen hinwenden, um Unterstützung bei rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten oder bei schwierigen Situationen zu bekommen.
- Budget
- Definition:
Als Budget wird der Haushaltsplan eines Staates bezeichnet. Im Budget sind alle Einnahmen und Ausgaben eines Landes berücksichtigt. Im Finanzministerium wird für jedes Jahr ein Budgetentwurf erstellt, der im Parlament vorgestellt wird.
Man kann das Budget des Staates mit dem Taschengeld vergleichen, das du dir auch in einem gewissen Zeitraum aufteilen musst.
In Österreich wird statt Budget und Haushaltsplan auch von Finanzgebarung gesprochen.
- Bund
- Definition:
Die Bezeichnung für den Staat als größte Verwaltungseinheit. Andere Verwaltungseinheiten sind zum Beispiel die Bundesländer oder die Gemeinden.
- Bundesgesetz
- Definition:
Vorschriften, die im ganzen Bundesgebiet gelten.
- Bundesgesetzblatt
- Definition:
Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich" werden die von Nationalrat und Bundesrat beschlossenen Gesetze veröffentlicht oder, wie es in der Fachsprache heißt, „kundgemacht". Über das Internet hat jeder Bürger bzw. jede BürgerIn Zugang zu den Gesetzestexten und kann nachlesen, welche Vorschriften in Österreich gelten.
- BundeskanzlerIn
- Definition:
Der Bundeskanzler ist der „Chef" der Regierung. Er wird meist von der stimmenstärksten Partei gestellt und trägt die Verantwortung für die Arbeit der Bundesregierung. Zu den Aufgaben dieses Amtes gehört die Leitung der gesamten Bundesverwaltung; der Vorsitz im Ministerrat, die Leitung des Bundeskanzleramtes und die Vertretung des Bundespräsidenten. Vertreten wird der Bundeskanzler durch den Vizekanzler. Natürlich kann es auch eine Bundekanzlerin geben, bis jetzt haben in Österreich aber nur Männer dieses Amt inne gehabt. Der derzeitige Bundeskanzler ist Werner Faymann. Mehr über den Bundeskanzler und das Bundeskanzleramt auf: http://www.kanzler4kids.at/
- Bundesland
- Definition:
Österreich besteht aus neun Bundesländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Wien. Sie bilden zusammen den Bundesstaat Österreich. In der Verfassung ist ganz genau geregelt, wofür der Bund, also die Bundesregierung und das österreichische Parlament, zuständig ist, und welche Aufgaben die Länder, also die Landesregierungen und die Landtage, haben.
- BundespräsidentIn
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich. Zu seinen Aufgaben zählen sowohl innen- als auch außenpolitische Aufgaben. Als Staatsoberhaupt vertritt er die Republik Österreich nach außen und ist Oberbefehlshaber des Bundesheeres. Sein Büro ist in der Hofburg. Der Bundespräsident wird von den StaatsbürgerInnen direkt gewählt, die Amtsperiode beträgt sechs Jahre. Nach Ablauf dieser Periode kann er noch ein zweites Mal gewählt werden, länger als 12 Jahre darf aber niemand Bundespräsident sein. Wird eine Frau gewählt, spricht man von der Bundespräsidentin. Der derzeitige Bundespräsident ist Heinz Fischer.
- Bundesrat
- Definition:
Das Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Bundesrat. Die Hauptaufgabe des Bundesrats besteht darin, die Interessen der neun Bundesländer bei der Entstehung von Bundesgesetzen zu vertreten. Die Mitglieder des Bundesrats werden durch die Landtage der einzelnen Bundesländer gewählt, die Zahl der VertreterInnen hängt dabei von der Bevölkerungsgröße des jeweiligen Bundeslandes ab. So hat zum Beispiel Vorarlberg als kleines Bundesland nur je drei VertreterInnen im Bundesrat, Niederösterreich als größtes Bundesland hingegen zwölf. Insgesamt besteht der Bundesrat aus 62 Mitgliedern. Die Bundesländer wechseln sich halbjährlich in alphabetischer Reihenfolge im Vorsitz ab; das heißt, alle halben Jahre gibt es einen neuen Bundesratspräsidenten oder eine neue Bundesratspräsidentin.
- Bundesregierung
- Definition:
Die Bundesregierung steht an der Spitze der Verwaltung des Staates. Sie besteht aus BundeskanzlerIn, VizekanzlerIn und den BundesministerInnen. Die Regierung schlägt z. B. Gesetze vor, die sie für notwendig erachtet, und ist dafür verantwortlich, das umzusetzen, was im Parlament beschlossen wird.
- Bundesversammlung
- Definition:
Ein Gremium, das aus den 183 Mitgliedern des Nationalrats und den 62 Mitgliedern des Bundesrats besteht. Sie wird nur für außergewöhnliche Aufgaben einberufen (z. B. die Angelobung des Bundespräsidenten). Den Vorsitz in der Bundesversammlung führen abwechselnd der Präsident / die Präsidentin des Nationalrats und der Präsident / die Präsidentin des Bundesrats. Die Sitzungen der Bundesversammlung finden im historischen Sitzungssaal statt, dem ehemaligen Abgeordnetenhaus-Sitzungssaal.
- BZÖ
- Akronym von: Bündnis Zukunft Österreich
Das BZÖ ist eine der fünf im Parlament vertretenen Parteien. Das BZÖ befindet sich wie die Grünen und die FPÖ derzeit in Opposition zur Regierung.
- Demographie
- Definition:
Demographie ist eine Wissenschaft, die die Entwicklung der Bevölkerung erforscht. Mithilfe von Vergleichen, Formeln und Daten werden zum Beispiel die Lebenserwartung und die Bevölkerungsentwicklung eines Landes errechnet. All diese Zahlen sind Richtwerte für die Zukunft einer Gesellschaft, sie geben aber keine Auskunft über die persönliche Lebenserwartung eines Menschen oder seine ganz eigene Entwicklung.
- Demokratie
- Definition:
Das Wort Demokratie kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Herrschaft des Volkes". Das zentrale Wesen der Demokratie ist es, dass alle wesentlichen Entscheidungen des Staates von gewählten VertreterInnen des Volkes getroffen werden. Ist die Bevölkerung mit den Entscheidungen nicht zufrieden, kann sie die Abgeordneten bei der nächsten Wahl abwählen und sich für eine andere politische Richtung entscheiden.
- Diktatur
- Definition:
In dieser Staatsform hat die Bevölkerung gar kein Recht auf Mitgestaltung und Kontrolle, das Volk ist der Regierungsmacht gänzlich unterworfen. Weder an der Auswahl der Regierung, noch an ihrer Willensbildung kann das Staatsvolk mitwirken. Es gibt nur eine oder gar keine Partei und keine Wahlen oder nur Scheinwahlen. Die Regierungsmacht kann also tun, was sie will, und die Grund- und Freiheitsrechte der BürgerInnen gelten nicht oder nur eingeschränkt.
- Diversität
Diversität bedeutet Vielfalt, das Wort wird in ganz verschiedenen Zusammenhängen gebraucht. In der Biologie ist damit etwa die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten gemeint. Aber auch in der Gesellschaft und in der Politik ist Vielfalt gefragt. In einer Gesellschaft werden unterschiedliche Sprachen, kulturelle und religiöse Erfahrungen, aber auch verschiedenes Wissen und Know How miteinander geteilt.
- Erwerbsfähigkeit
- Definition:
Erwerbsfähig sind Menschen, die in der Lage sind einen Beruf auszuüben und arbeiten zu gehen. Krankheit oder Behinderung etwa können die Erwerbsfähigkeit einschränken, aber auch das Alter spielt eine Rolle – ganz junge Menschen und alte Menschen gelten nicht als Erwerbsfähigkeit (Kinder und PensionistInnen ).
- EU
- Akronym von: Europäische Union
Die Europäische Union ist ein freiwilliger Zusammenschluss europäischer Staaten. Jedes europäische Land kann Mitglied werden, wenn es bestimmte Voraussetzungen erfüllt (z. B. muss es demokratisch sein). Derzeit hat die EU 27 Mitglieder, Österreich ist 1995 beigetreten. Seit 1. Januar 2002 gibt es in bestimmten EU-Mitgliedsländern den Euro als gemeinsame Währung und aufgrund des so genannten „Schengener Abkommens" gibt es an vielen Grenzen innerhalb der EU keine Kontrollen mehr. Die EU erlässt Verordnungen und Richtlinien, die in allen Mitgliedsstaaten gültig sind bzw. in diesen umgesetzt werden müssen. Österreich ist als EU-Mitglied verpflichtet, die eigenen Gesetze und Verordnungen an das EU-Recht anzupassen.
- Europa-Abgeordnete
- Definition:
Europa-Abgeordnete werden direkt von der EU-Bevölkerung für jeweils fünf Jahre gewählt. Österreich entsendet derzeit 18 Abgeordnete in das Europäische Parlament, insgesamt hat es 785 Mitglieder aus 27 Ländern. Die österreichischen Europa-Abgeordneten können an den Verhandlungen der Europa-Ausschüsse des Nationalrats und des Bundesrats mit beratender Stimme teilnehmen.
- Europäische Zentralbank
- Definition:
Jedes der 27 EU-Mitgliedsstaaten verfügt über eine nationale Zentralbank. Diese nationalen Zentralbanken sind die Eigentümer der Europäischen Zentralbank. Die Europäische Zentralbank, kurz EZB genannt, wurde 1998 gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist unabhängig und keine Regierung darf ihr Weisungen geben oder Vorschriften machen.
Die wichtigste Aufgabe der EZB ist es, dafür zu sorgen, dass der Euro seinen Wert behält, also stabil bleibt.
- Eurozone
- Definition:
Die Eurozone umfasst alle EU-Staaten die den EURO als Währung eingeführt haben, in denen du also auch mit EURO Münzen und Geldscheinen bezahlen kannst. Von den 27 Mitgliedstaaten sind bereits 17 Länder, darunter auch Österreich, in der Eurozone.
- Fairness
- Definition:
Das Wort kommt aus dem Englischen und wird als „Gerechtigkeit, Anstand“, „Gleichberechtigung“ oder „Friedlichkeit“ übersetzt. Fair ist, wer sich an vereinbarte Regeln hält und ehrlich bleibt, auf Schummeleien und Tricks verzichtet und rücksichtsvoll gegenüber anderen ist.
- FPÖ
- Akronym von: Freiheitliche Partei Österreichs
Eine der fünf im Parlament vertretenen Parteien. Die FPÖ befindet sich wie die Grünen und das BZÖ derzeit in Opposition zur Regierung.
- Fraktion
- Definition:
Der Begriff „Fraktion" ist aus dem Lateinischen abgeleitet und bedeutet „Bruchteil" oder „Teil des Ganzen". Im Parlament sind damit die Versammlungen von ParlamentarierInnen der gleichen politischen Richtung gemeint.
- Gemeinde
- Definition:
Gemeinden sind die kleinsten Verwaltungseinheiten des Staates. An der Spitze einer Gemeinde steht der Bürgermeister oder, wenn eine Frau gewählt wurde, die Bürgermeisterin. Außerdem hat jede Gemeinde einen Gemeinderat, dessen gewählte Mitglieder alle wesentlichen Entscheidungen in Bezug auf die Gemeinde treffen.
- Generation
- Definition:
Generation bedeutet eine Gruppe von Menschen, die im gleichen Zeitraum zur Welt gekommen ist und von gemeinsamen Erfahrungen geprägt wurde. In einer Gesellschaft leben verschiedene Generationen miteinander: Kinder, Eltern, Großeltern und Urgroßeltern.
- Gesetze
- Definition:
Allgemeine Regeln oder Vorschriften, die alle BürgerInnen beachten müssen, damit es ein friedliches Zusammenleben gibt.
- Globalisierung
- Definition:
Als Globalisierung bezeichnen ExpertInnen das Zusammenwachsen und Näherrücken von Menschen auf der ganzen Welt. Neue Technologien ermöglichen den schnellen und weltweiten Austausch von Waren und Informationen. Der Welthandel bietet viele Vorteile und treibt den Wohlstand einiger Länder voran. Aber der Prozess ist auch umstritten: Die wirtschaftliche Macht wächst und konzentriert sich auf einige wenige Großkonzerne, während viele Menschen für einen Hungerlohn arbeiten und die armen Länder dieser Welt in neue Abhängigkeiten geraten. In unserer dreiteiligen Reihe erfährst du mehr über die Hintergründe der Globalisierung.
- Grüne
- Akronym von: Die Grünen
Eine der fünf im Parlament vertretenen Parteien. Die Grünen befinden sich wie die FPÖ und das BZÖ derzeit in Opposition zur Regierung.
- Klub
- Definition:
Ein Klub ist der Zusammenschluss von mindestens fünf Nationalrats-Abgeordneten, die derselben wahlwerbenden Partei angehören. Durch die Bildung eines Klubs erhalten die Abgeordneten die Möglichkeit, sich am parlamentarischen Geschehen zu beteiligen und zum Beispiel an Ausschüssen teilzunehmen. Die derzeit im Nationalrat vertretenen Klubs sind SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne, BZÖ und TSFÖ.
- Koalition
- Definition:
Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „zusammenwachsen". Wenn zwei oder mehrere Parteien sich zusammenschließen um gemeinsam zu regieren, heißt das Koalitionsregierung. Diese wird meistens gebildet, wenn keine Partei bei den Wahlen die Mehrheit der Stimmen erlangt hat. Sonst müsste eine Minderheitsregierung für jedes Gesetz um die Stimmenmehrheit werben.
- Landesgesetz
- Definition:
Ein Gesetz, das vom Landtag für das jeweilige Bundesland erlassen wird und nur in diesem Bundesland gilt.
- Landesregierung
- Definition:
In jedem Bundesland gibt es eine Landesregierung. Sie besteht aus dem Landeshauptmann – bzw. in Salzburg aus der Landeshauptfrau – und den LandesrätInnen. Die Landesregierung ist das oberste Organ der Verwaltung im jeweiligen Bundesland. Zur Durchführung ihrer Aufgaben hat sie eine eigene Behörde in der jeweiligen Landeshauptstadt (= Amt der Landesregierung).
- Landtag
- Definition:
Als Landtag werden die Gesetzgebungsorgane der Bundesländer bezeichnet. Sie können, ebenso wie das österreichische Parlament, Gesetze beschließen, allerdings gelten diese nur im jeweiligen Bundesland. Außerdem ist die Zuständigkeit der Landtage auf bestimmte Bereiche beschränkt wie zum Beispiel den Naturschutz, das Bauwesen, den Jugendschutz, die Jagd und die Fischerei. Die Landtage wählen auch die Mitglieder der Landesregierung, kontrollieren die Verwaltung im Bundesland und wählen die Bundesräte in den Bundesrat. Der Sitz eines Landtags ist in der jeweiligen Landeshauptstadt. Bei der Landtagswahl wählt die wahlberechtigte Bevölkerung eines Bundeslandes ihr „Landesparlament".
- Legislaturperiode
- Definition:
Der Zeitraum, in dem der gewählte Nationalrat aktiv ist. Diese Periode, die auch Gesetzgebungsperiode genannt wird, dauert grundsätzlich vier, in Zukunft fünf Jahre.
- Mandat
- Definition:
Das Wort „Mandat" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Auftrag". Die Abgeordneten (Mandatare) erhalten z. B. von den Wählern das Mandat, sie zu vertreten.
- Meinungsfreiheit
- Definition:
Meinungsfreiheit ist eine der wichtigsten Grundlagen in einer Demokratie: Jeder Mensch darf sich eine eigene Meinung bilden, diese äußern und (in Wort, Bild oder Schrift) verbreiten. Dabei darf niemand unter Druck gesetzt, bedroht oder auf eine andere Weise daran gehindert werden, dieses Recht auszuüben. In Österreich ist die Meinungsfreiheit in der Verfassung festgeschrieben und sie ist ein wichtiger Teil der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
- Menschenrechte
- Definition:
Die Menschenrechte sollen für alle Menschen dieser Erde gelten, ganz gleich wo ein Mensch herkommt, welche Religion, welchen Beruf, welches Alter oder welches Geschlecht er hat. Die Menschenrechte wurden von den Vereinten Nationen im Jahr 1948 aufgeschrieben und viele Staaten haben sie in ihre Grundrechte bzw. in die Verfassung aufgenommen.
Bei den Menschenrechten handelt es sich um ganz grundlegende Rechte, wie etwa das Recht auf Leben und auf Freiheit. Jeder hat auch das Recht, die eigene Meinung frei zu sagen, ohne dafür bestraft zu werden. Jeder Mensch soll glauben können, was er will und deshalb keinen Nachteil erfahren. Zu den Menschenrechten gehört auch, dass jeder Mensch, der vor Gericht steht, das Recht auf einen fairen Prozess hat und auch, dass er solange als unschuldig gilt, bis seine Schuld wirklich bewiesen ist. Auch das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht, es besagt, dass alle Menschen etwas lernen dürfen. Das sind nur einige der Menschenrechte.
Die Menschenrechte werden aber leider nicht in allen Staaten dieser Erde beachtet.
- MinisterIn
- Definition:
In der Regierung sind die Aufgaben aufgeteilt. Die BundesministerInnen sind Mitglieder der Bundesregierung und jeweils für einen bestimmten Bereich (Ressort) zuständig, wie z. B. Bildung oder Wirtschaft. Bei Beratungen versammeln sich alle Regierungsmitglieder im Ministerrat.
- Monarchie
- Definition:
Der Begriff kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Alleinherrschaft“. Eine Monarchie ist eine Staatsform, bei der eine Monarchin oder ein Monarch, z.B. Königin/König, an der Spitze steht. Oft wird diese Position im Staat innerhalb der Familie weitervererbt. In den meisten Monarchien kann die Monarchin oder der Monarch aber keineswegs alles alleine entscheiden. Die Macht ist oft durch eine Verfassung eingeschränkt und die Aufgaben der Monarchin oder des Monarchen sind genau festgelegt. Außerdem gibt es in den meisten Monarchien ein vom Volk gewähltes Parlament und eine demokratische Regierung. Das nennt man eine konstitutionelle oder parlamentarische Monarchie. Die meisten der heutigen Monarchien sind so aufgebaut.
Das war nicht immer so: In früheren Zeiten gab es PharaonInnen, KaiserInnen und KönigInnen, die ganz alleine über ihr Volk bestimmten. Die gesamte Staatsgewalt lag bei ihnen. Das nennt man absolute Monarchie.
- Nationalrat
- Definition:
Das Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Bundesrat. Dem Nationalrat gehören 183 Abgeordnete an. Die wahlberechtigten österreichischen StaatsbürgerInnen wählen den Nationalrat, indem sie den PolitikerInnen einer bestimmten Partei für eine Gesetzgebungsperiode ihre Stimme geben. Zu den Aufgaben des Nationalrats gehören die Gesetzgebung des Bundes, die er gemeinsam mit dem Bundesrat ausübt, und die Kontrolle der Regierung. Die Plenarsitzungen sind öffentlich. An der Spitze des Nationalrats steht der Nationalratspräsident bzw., wenn eine Frau gewählt wird, die Nationalratspräsidentin. Die derzeitige Nationalratspräsidentin heißt Barbara Prammer.
- OeNB
- Akronym von: Oesterreichische Nationalbank
Jedes Land hat eine nationale Zentralbank, die als einzige Bank berechtigt ist, Geldscheine und Geldmünzen herzustellen. In Österreich ist das die Oesterreichische Nationalbank (ÖNB). Die Oesterreichische Nationalbank sorgt auch dafür, dass die Währung stabil bleibt. Sie verwaltet Währungsreserven, wie etwa Gold und Fremdwährungsbestände, die zur Absicherung des Euro in Krisenzeiten angelegt werden. Sie beobachtet die weltweite Finanzsituation und beaufsichtigt den Zahlungsverkehr im Land.
- ÖVP
- Akronym von: Österreichische Volkspartei
Eine der fünf im Parlament vertretenen Parteien. Die ÖVP bildet gemeinsam mit der SPÖ die Regierung.
- Olympiade
- Definition:
Eine Olympiade ist der vierjährige Zeitraum zwischen den olympischen Sommerspielen. Die erste Olympiade unserer Zeit begann demnach 1896, im Jahr der ersten Spiele und dauerte bis 1900, als die zweiten olympischen Spiele ausgetragen wurden. Die Olympiaden werden auch gerechnet wenn keine olympischen Spiele abgehalten werden.
- Olympische Charta
Die Olympische Charta ist das Regelbuch der Olympischen Spiele. Darin sind die Grundsätze und alle Regeln, Bestimmungen und Vorschriften aufgeschrieben, die für die Mitglieder des Olympischen Komitees aber auch für alle TeilnehmerInnen an den Olympischen Spielen gelten.
- Olympisches Komitee
- Definition:
Das Internationale Olympische Komitee (IOC) wurde am 23. Juni 1894 in Paris von Baron Pierre de Coubertin gegründet. Er wollte damit die Olympischen Spiele der Antike wiederbeleben.
Das IOC ist eine internationale, regierungsunabhängige Vereinigung, die für die Betreuung und Organisation der Olympischen Sommer- und Winterspiele verantwortlich ist. Neben dem Internationalen Olympischen Komitee gibt es in fast jedem Land auch ein Nationales Olympisches Komitee (NOK).
- Opposition
- Definition:
Der Begriff kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Widerstand, Widerspruch und Gegnerschaft. In der Opposition ist man, wenn man gegen eine bestimmte Mehrheit ist. Im Parlament bezeichnet man die Fraktionen als Opposition, die nicht die Regierung bilden. Die Opposition hat die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren und andere politische Wege aufzuzeigen.
- Palais Epstein
- Definition:
Das Palais Epstein ist ein Gebäude an der Wiener Ringstraße, gleich neben dem Parlament. Es wird für Parlamentszwecke genutzt und beherbergt auch die Demokratiewerkstatt.
- Parlament
- Definition:
Das Wort „Parlament" stammt vom französischen Verb „parler" ab, das „sprechen" heißt. In Österreich besteht das Parlament aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Bundesrat, die gemeinsam für die Gesetzgebung des Bundes zuständig sind. Umgangssprachlich wird aber oft auch vom Parlament gesprochen, wenn eigentlich nur der Nationalrat gemeint ist. Auch das Gebäude, in dem der Nationalrat und der Bundesrat ihre Sitzungen abhalten, heißt „Parlament". Es befindet sich an der Wiener Ringstraße und wird jedes Jahr von Zigtausenden Leuten besucht.
- Parteien
- Definition:
Personen, die gleiche Vorstellungen über die politische Ordnung im Staat und das Funktionieren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft haben, können sich zu Parteien zusammenschließen. Parteien streben an, im Parlament zu sein und an der Regierung mitzuarbeiten. Zu diesem Zweck erstellen sie ein Parteiprogramm zu verschiedenen Lebensbereichen (z. B. Bildung, Recht, Gesundheit) und stellen KandidatInnen auf, mit denen sie bei den Wahlen antreten. Die derzeit im Parlament vertretenen Parteien sind SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und BZÖ.
- Partizipation
Partizipation bedeutet Beteiligung und ist ein wichtiges Grundprinzip der Demokratie. Damit ist gemeint, dass alle Bürger und Bürgerinnen Entscheidungen selbst mitgestalten. Das kann aber nicht nur bei Wahlen, Volksabstimmungen oder Volksbefragungen sein. Mitreden und mitgestalten ist überall wichtig, ob in der eigenen Gemeinde, im eigenen Bundesland, österreichweit oder auf EU-Ebene!
- Plenum
- Definition:
Wenn sich alle Abgeordneten zum Nationalrat oder alle Mitglieder des Bundesrats zu Beratungen treffen, nennt man das „Plenarsitzung" oder kurz „Plenum". Plenarsitzungen des Nationalrats finden zumeist zwei bis drei mal monatlich statt, Plenarsitzungen des Bundesrates einmal im Monat. In den Plenarsitzungen werden Gesetze zur Abstimmung gebracht, die MandatarInnen diskutieren mit den Mitgliedern der Regierung und die Öffentlichkeit erfährt im Fernsehen die verschiedenen Meinungen der Parteien zu den Gesetzen. Bei einer Plenarsitzung ist es nicht das Ziel, Gesetze genau zu besprechen. Das ist bereits vorher in den Ausschüssen passiert, wo der Großteil der inhaltlichen Parlamentsarbeit verrichtet wird. Vielmehr werden im Plenum auf der Grundlage von Berichten und Empfehlungen der jeweiligen Ausschüsse endgültige Beschlüsse gefällt. Abseits der jeweiligen Tagesordnung der Plenarsitzungen haben die Mitglieder des Nationalrats bzw. des Bundesrats auch die Möglichkeit, ganz aktuelle Themen zur Sprache zu bringen, etwa in einer Aktuellen Stunde oder durch eine Dringliche Anfrage an ein Mitglied der Bundesregierung.
- Politik
- Definition:
Der Begriff leitet sich vom griechischen Wort „Polis" ab, mit dem die selbst verwalteten Stadtstaaten im alten Griechenland bezeichnet wurden. Mit Politik ist all das gemeint, was das Zusammenleben der BürgerInnen regelt: von den Entscheidungen des Bürgermeisters einer Gemeinde bis zur Erlassung von Gesetzen. Ausgehend von dem Bereich, für den diese Entscheidungen gefällt werden, spricht man z. B. von Umweltpolitik, Schulpolitik, Jugendpolitik oder Gesundheitspolitik. Politik ist nicht nur die Gestaltung des Staates, sondern auch die Organisation von Kundgebungen, der Kampf für Minderheitenrechte und Umweltaktivismus.
- PolitikerInnen
- Definition:
Menschen, die im Interesse der BürgerInnen eines Staates Entscheidungen treffen müssen. Das ist nicht einfach und eine große Verantwortung. Alle österreichischen StaatsbürgerInnen über 18 Jahre können sich selbst wählen lassen und PolitikerInnen werden. Um Bundespräsident zu werden, muss man jedoch mindestens 35 Jahre alt sein.
- Pressefreiheit
- Definition:
Die Pressefreiheit, also die freie Berichterstattung von Rundfunk, Fernsehen und Presse, ist ein wichtiger Bestandteil einer Demokratie. Die Medien informieren die Menschen über das öffentliche Geschehen, was die Regierung und das Parlament tut und was die Opposition dazu sagt. Dafür ist es ganz wichtig, dass die Medien frei und unabhängig berichten können, damit sich auch jede und jeder seine eigene Meinung bilden kann.
- Propaganda
- Definition:
Das Wort Propaganda kommt vom lateinischen Verb propagare, das bedeutet "ausbreiten". Gemeint ist eine schriftliche, mündliche und bildliche Verbreitung von Meinungen und Ideen, mit dem Ziel, andere davon zu überzeugen. Durch den Einsatz von Massenmedien kann Propaganda besonders wirksam werden. In diktatorisch gelenkten Regierungen etwa wird Propaganda eingesetzt, um mithilfe von Massenmedien sich selbst vor dem Volk positiv darzustellen und keine kritischen Meinungen zuzulassen.
Während des Nationalsozialismus war auch in Österreich keine andere Meinung als die der nationalsozialistischen Partei zugelassen. Menschen, die anderer Meinung waren, wurden verfolgt und ermordet.
- Rechnungshof
- Definition:
Der Rechnungshof hilft dem Nationalrat, die gesamte Verwaltung sowie öffentliche Unternehmen und Körperschaften zu kontrollieren. Dabei wird vor allem darauf geschaut, ob mit den Steuergeldern sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig umgegangen wird, also zum Beispiel kein Geld verschwendet wird, und alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Der Präsident des Rechnungshofes wird vom Nationalrat für eine Dauer von zwölf Jahren bestellt. Natürlich kann das auch eine Frau Präsidentin sein.
- Recycling
- Definition:
Das Wort Recycling leitet sich vom griechischen Wort für Kreis (kýklos) (Kreis) und der Vorsilbe re- (lateinisch für „wieder“) ab. Recycling beschreibt also einen Kreislauf. Abfälle werden gesammelt, aufbereitet und können so wiederverwendet werden.
- Regierungsprogramm
- Definition:
Es enthält alle Vorhaben, die die Regierung während ihrer Funktionsperiode erfüllen will. Ausarbeitung und Durchführung zählen zu den Aufgaben der Bundesregierung.
- Republik
- Definition:
Der Begriff kommt aus dem Lateinischen: „res publica" – die „öffentliche Sache". Dies bezieht sich auf das allgemeine Interesse, das über dem Interesse des Einzelnen steht. Damit wird die Republik von der Monarchie abgegrenzt, an deren Spitze ein Monarch oder ein Monarchin stehen. An der Spitze der Republik steht ein gewähltes Staatsoberhaupt, in Österreich ist das der Bundespräsident oder, wenn eine Frau gewählt wird, die Bundespräsidentin. Je nach der Macht des Präsidenten unterscheidet man zwischen einer Präsidentschaftsrepublik, wo der Präsident starken Einfluss hat (z. B. in den USA), oder einer parlamentarischen Republik, in der der Präsident nur ein repräsentatives Staatsoberhaupt ist und die Entscheidungsmacht hauptsächlich beim Parlament liegt (z. B. in Österreich).
- Schengener Abkommen
- Definition:
Ist eine Übereinkunft, die den freien Grenzverkehr (ohne Pass oder Visum) innerhalb des Gebiets der Europäischen Union regelt. Das Abkommen wurde 1995 abgeschlossen. Darin ist festgehalten, dass innerhalb der Schengen Länder keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt werden, die Außengrenzen aber stärker bewacht werden.
- Schutzkonvention
- Definition:
Eine Schutzkonvention ist eine Übereinkunft, die von einer Gruppe von Menschen oder von verschiedenen Ländern eingehalten wird. Eine Konvention ist zum Beispiel auch ein völkerrechtlicher Vertrag, der von mehreren Ländern unterzeichnet wurde, wie etwa die UN-Kinderrechtskonvention.
- Solidarität
- Definition:
Wenn wir mit jemanden oder etwas einverstanden sind oder übereinstimmen, zeigen wir uns solidarisch. Solidarität bedeutet für andere einzustehen, ihnen zu helfen und sie zu unterstützen.
- SPÖ
- Akronym von: Sozialdemokratische Partei Österreichs
Eine der fünf im Parlament vertretenen Parteien. Die SPÖ bildet gemeinsam mit der ÖVP die Regierung.
- StaatssekretärIn
- Definition:
StaatssekretärInnen helfen den einzelnen Mitgliedern der Bundesregierung bei ihrer Arbeit und sind meist für einen bestimmten Arbeitsbereich zuständig.
- Tierschutzgesetz
- Definition:
Im österreichischen Tierschutzgesetz ist ein Bundesgesetz zum Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere und gilt für alle Tiere. Es regelt also den Umgang des Menschen mit Tieren.
- Tourismus
- Definition:
Wird auch Fremdenverkehr genannt und ist ein Überbegriff für alle Wirtschaftsleistungen, die mit Reisen oder Freizeitbeschäftigungen in Verbindung stehen, von Reisebüros und Transportunternehmen, über Unterkünfte und Gasthäuser, bis hin zum Sportgeräteverleih. Der Tourismus zählt weltweit zu den größten Wirtschaftszweigen und spielt auch in Österreich eine große Rolle.
- TSFÖ
- Akronym von: Team Stronach für Österreich
Einer der sechs im Parlament vertretenen Klubs.
- U-Ausschuss
- Akronym von: Untersuchungsausschuss
Ein Untersuchungsausschuss, kurz U-Ausschuss genannt, ist ein Verfahren, bei dem das Parlament die Möglichkeit hat, unabhängig und selbstständig die Arbeit der Bundesregierung zu überprüfen. Der U-Ausschuss kann einberufen werden, wenn mindestens die Hälfte aller Abgeordneten des Parlaments das beantragt. Ein U-Ausschuss kann kein Urteil fällen, es gibt keine RichterInnen und auch keine Angeklagten. Es werden aber ZeugInnen eingeladen und ExpertInnen befragt. Die Ergebnisse werden dann dem Nationalrat übergeben, der das weitere Vorgehen beschließt. Ein U-Ausschuss ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie.
- UNO
- Akronym von: United Nations Organization
Die Organisation der Vereinten Nationen oder kurz UNO genannt, wurde nach dem Zweiten Weltkrieg als „Weltfriedensorganisation“ gegründet. Sie folgte der Organisation des Völkerbundes, der 1919 gegründet worden war. Zu den Zielen der UNO zählen die Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, die Entwicklung von freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Nationen, die Förderung der Achtung der Menschenrechte, der Kampf gegen Hunger und Armut, Drogenhandel und Seuchen, die Förderung der industriellen Entwicklung der Dritte-Welt-Länder, der Schutz der Kinder, Umweltschutz und viele mehr. Fast alle Staaten der Welt gehören heute der UNO an; Österreich ist seit 1955 Mitglied und Wien ist einer der drei Sitze der UNO, neben New York und Genf.
- Verfassung
- Definition:
Die Bundesverfassung ist für den Staat so etwas Ähnliches wie die Grundmauern eines Hauses. Sie ist das Hauptgesetz der staatlichen Ordnung, auf dem alle Gesetze und Verordnungen aufbauen. Zum Beispiel regelt sie, welche Rechte einzelne Staatsorgane wie das Parlament oder der Bundespräsident haben, wofür der Bund und wofür die Länder zuständig sind, wer die einzelnen Staatsorgane kontrolliert und welche Grundrechte die im Staat lebenden Menschen haben. Die Verfassung zu ändern, ist nicht so einfach, wie ein Gesetz zu ändern, man braucht dafür zwei Drittel der Stimmen im Nationalrat und zumeist auch im Bundesrat. Für den Schutz der Verfassung gibt es ein eigenes Organ, den Verfassungsgerichtshof.
- VizekanzlerIn
- Definition:
Der Vizekanzler ist der Stellvertreter des Bundeskanzlers. Das heißt natürlich nicht, dass das unbedingt ein Mann sein muss, es kann auch eine Vizekanzlerin geben.
- Volksabstimmung
- Definition:
Wenn die Bevölkerung sich bei einer Entscheidung in der Politik mit beteiligen kann, nennt man das Volksabstimmung. Normalerweise betrifft das Gesetze, und die Regierung macht eine Umfrage, bei der die Bevölkerung mit „JA" oder „NEIN" antworten, also für oder gegen einen Gesetzesbeschluss stimmen kann. Unbedingt vorgeschrieben ist eine Volksabstimmung bei einer Gesamtänderung der Bundesverfassung; sonst kann der Nationalrat entscheiden, ob er ein Gesetz oder einen Staatsvertrag dem Volk zur Abstimmung vorlegt. In Österreich gab es zwei Volksabstimmungen seit 1945: im Jahr 1978 über die friedliche Nutzung der Kernenergie, im Jahr 1994 über die EU-Mitgliedschaft.
- Volksanwaltschaft
- Definition:
Die Volksanwaltschaft ist wie der Rechnungshof ein Kontrollorgan des Nationalrats. Sie hat drei Mitglieder (Volksanwälte bzw. Volksanwältinnen), die vom Nationalrat für sechs Jahre gewählt werden und die Aufgabe haben, Beschwerden von BürgerInnen über die Verwaltung zu überprüfen. Die Volksanwaltschaft erstattet dem Nationalrat jährlich Bericht.
- Volksbefragung
- Definition:
Bei einer Volksbefragung wird die wahlberechtigte Bevölkerung nach ihrer Meinung zu einem bestimmten Thema gefragt. Es wird dabei entweder eine Frage gestellt, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann, oder es werden zwei Lösungsvorschläge zur Auswahl vorgegeben. Im Unterschied zu einer Volksabstimmung sind die Ergebnisse einer Volksbefragung rechtlich nicht bindend. Außerdem müssen Volksbefragungen abgehalten werden, bevor ein Gesetz beschlossen wird, während es bei einer Volksabstimmung um ein bereits beschlossenes Gesetz geht. Dabei entscheidet das Volk, ob das Gesetz letztendlich auch in Kraft treten soll. Volksbefragungen können nicht nur in ganz Österreich sondern auch in den einzelnen Bundesländern abgehalten werden.
- Volksbegehren
- Definition:
Hat die Bevölkerung ein bestimmtes Anliegen und glaubt, dass die gewählten VolksvertreterInnen sich um diese Sache zu wenig kümmern, kann sie sich mit Hilfe eines Volksbegehrens an den Nationalrat wenden. Dafür müssen aber mindestens 100.000 Unterschriften von wahlberechtigten BürgerInnen gesammelt werden. Einfacher ist es, eine Bürgerinitiative zu starten oder eine Petition zu formulieren. Das ist aber natürlich weniger öffentlichkeitswirksam als ein Volksbegehren, über das in den Medien immer ausführlich berichtet wird. In Österreich hat es bisher 31 Volksbegehren gegeben.
- Währung
- Definition:
Als Währung wird die Geldart eines Staates bezeichnet. In Österreich bezahlen wir mit Euro und Cent – das ist unsere Währung. Österreich gehört zum europäischen Währungsraum und ist Teil des Euro-Währungsgebiets. Weltweit gibt es über 160 verschiedene Währungen. Währungen eines anderen Landes werden „Devisen“ genannt.
Man spricht von einer „harten Währung“, wenn der Wert des Geldes stabil bleibt. Solche Hartwährungen sind neben dem Euro und dem amerikanischen Dollar, auch der Schweizer Franken oder das englische Pfund.
- Wahl
- Definition:
Wahlen sind die wichtigste Möglichkeit für die BürgerInnen, in der Politik mitzuentscheiden. Alle Wahlberechtigten können ihre Stimme für eine Partei (z. B. bei Nationalratswahlen) oder eine Person abgeben, die sie im Parlament vertreten soll.
- Wahlalter
- Definition:
Alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen in Östereich wählen. Um bei Wahlen zu kandidieren, muss man allerdings mindestens 18 Jahre sein, will man BundespräsidentIn werden, sogar 35.
- Wahlrecht
- Definition:
Man unterscheidet zwischen dem aktiven und dem passiven Wahlrecht. Wer das aktive Wahlrecht hat, darf wählen, wer das passive hat, kann gewählt werden. Grundsätzlich ist das Wahlrecht in Österreich österreichischen StaatsbürgerInnen vorbehalten, Ausnahmen gibt es aber zum Beispiel bei Gemeinderatswahlen, wo auch BürgerInnen anderer EU-Länder stimmberechtigt sind.
In Österreich gilt das Verhältniswahlrecht. Es garantiert allen Parteien, die eine bedeutende Anzahl an Stimmen bekommen haben, dass sie im Parlament, oder genauer gesagt im Nationalrat, vertreten sind. Das Mandatsverhältnis im Nationalrat entspricht also ungefähr dem Stimmenverhältnis bei der Wahl.
- Wasserbuch
- Definition:
Im Wasserbuch sind ebenso wie im Grundbuch alle bestehenden Wasserrechte verzeichnet. Darin sind auch Zuständigkeiten und Nutzungsvereinbarungen festgehalten. Das Wasserbuch ist ein öffentliches Buch, in das jede Bürgerin und jeder Bürger Einsicht nehmen kann.
- Wasserrahmenrichtlinie
- Definition:
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie dient dem Schutz des Wassers in Europa. Ziel ist es, einen guten Zustand für alle europäischen Gewässer sicherzustellen.
- Wegwerfgesellschaft
- Definition:
Mit der Bezeichnung Wegwerfgesellschaft wird eine Lebensweise kritisiert, die auf Konsum ausgerichtet ist. Viele Konsumgüter, wie Möbel, Kleidung, Elektronikgeräte aber auch Essen werden eingekauft, ohne dass sie tatsächlich benötigt werden und vieles landet auf dem Müll, das eigentlich noch brauchbar wäre.
- Zensur
- Definition:
Das Wort Zensur leitet sich von dem lateinischen Wort censura ab und bedeutet Prüfung oder Beurteilung. Gemeint ist damit aber nicht die Benotung deiner Hausaufgaben in der Schule, sondern die Prüfung von öffentlichen Meinungsäußerungen durch den Staat oder auch durch die Kirche. Zensur ist deshalb eigentlich weniger eine „Prüfung“ als viel mehr die Überwachung von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Fernsehen und Internet, Bildern, Kunstwerken und so weiter. Dinge die dem Staat oder der Kirche kritisch gegenüber stehen, werden verboten. Es gibt viele Länder, in denen nur veröffentlicht werden darf, was von einer staatlichen Stelle genehmigt wird.