

Die Europäische Kommission vertritt die gemeinsamen Interessen ganz Europas. Klingt ganz schön kompliziert, nicht wahr?
Die Kommission besteht aus 27 Männern und Frauen. Aus jedem Mitgliedstaat kommt ein Mitglied der Europäischen Kommission.
Gemeinsam erarbeiten diese dann Vorschläge für Europäische Rechtsvorschriften und legen sie dem Rat und dem Parlament vor.
Außerdem ist die Kommission zuständig für die Umsetzung der europäischen Politik, sie überwacht auch die Einhaltung von Verträgen und Rechtsvorschriften. Deshalb wird die Kommission oft auch als Hüterin der Verträge bezeichnet.
Der Präsident oder die Präsidentin wird von den EU-Mitgliedstaaten ernannt und dann vom Parlament bestätigt. Die Mitglieder der Kommission werden von den Regierungen der EU-Staaten in Absprache mit der Präsidentin oder dem Präsidenten ernannt und müssen auch vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Dann nennt man sie Kommissare und Kommissarinnen. Sie vertreten dann nicht mehr ihre eigenen Länder, sondern sind für einen bestimmten Politikbereich in der EU zuständig. Die Amtszeit für PräsidentInnen und KommissarInnen beträgt fünf Jahre.

Auf dieser Seite kannst du dich genau über alle Institutionen der Europäischen Union informieren: europa.eu/institutions/index_de.htm

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