

Hier kommen Regierungsmitglieder der verschiedenen Staaten zusammen und beraten. Der Ministerrat ist zusammen mit dem Parlament für die Gesetzgebung zuständig.
Im Rat werden Entscheidungen demokratisch getroffen. Hier werden Gesetzesvorschläge beraten und abgestimmt. Die meisten Entscheidungen sind Mehrheitsentscheidungen. In ganz wichtigen und heiklen Fragen muss aber sogar Einstimmigkeit herrschen. Dann müssen alle einer Meinung sein, damit eine Entscheidung angenommen wird.
Der Rat setzt sich aus Ministern und Ministerinnen der verschiedenen Regierungen zusammen. Je nach Thema kommen die MinisterInnen der jeweiligen Fachbereiche zusammen und besprechen. Wenn es zum Beispiel um Landwirtschaft geht, reisen die LandwirtschaftsministerInnen der Länder an. Oder wenn es um Sicherheit geht, treffen die Justiz-, bzw. die InnenministerInnen einander, um Lösungen zu finden. Das heißt, dass bei einem Ratstreffen nicht immer die gleichen Personen zusammen beraten.
Alle sechs Monate übernimmt ein anderer Staat die EU-Präsidentschaft. Dieser hat dann den Vorsitz bei Tagungen und legt die Tagesordnung fest. Österreich führte bisher zwei Mal, 1998 und 2006, für jeweils ein halbes Jahr den Vorsitz in der Europäischen Union.

Rat der Europäischen Union, Europäischer Rat und Europarat!
Der Europarat ist keine Organisation der EU. VertreterInnen aus 47 Ländern setzen sich für die Menschenrechte und die Sicherung demokratischer Grundsätze ein. Im Europarat werden auch allgemeine Fragen zu wirtschaftlichem Fortschritt behandelt. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates setzt sich aus Abgeordneten der Länderparlamente, das Ministerkomitee aus den AußenministerInnen zusammen.

Flitzi surft gerne im Internet und hat diese Seite gefunden: europa.eu/european-council/index_de.htm