
Frauen dürfen wählen und gewählt werden. Das allgemeine und gleiche Wahlrecht ist in der Verfassung festgeschrieben und auch die Gleichheit vor dem Gesetz und die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau stehen in der Verfassung und gehören damit zu den Grundbausteinen unserer Gesellschaft.
Frauen hatten aber über viele Jahrhunderte hinweg viel weniger Rechte als Männer. Erst am Ende des 18. Jahrhunderts, also vor ungefähr 200 Jahren, begann sich das langsam zu ändern. Im Jahr 1789 fand die französische Revolution statt. Damals waren die Menschen sehr unzufrieden und sie begannen für mehr bürgerliche Rechte zu kämpfen. Das große Motto war „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit“ für alle Menschen, also auch für die Frauen! Die wichtigsten Ziele der Frauenbewegung damals waren, dass Frauen auch ein Recht darauf haben, arbeiten zu gehen und ihr eigenes Geld zu verdienen, dass sie ein Recht auf Bildung haben und natürlich, dass sie das Wahlrecht bekommen.
Bis es dann aber soweit war, dass Frauen auch wählen durften, dauerte es in vielen Ländern Europas noch mal mehr als hundert Jahre. In Österreich wurde das Frauenwahlrecht 1918 beschlossen.
Vielleicht fragst du dich nun, was damals geschehen ist, dass das Frauenwahlrecht tatsächlich eingeführt wurde? Immerhin haben sich Frauen schon viele Jahre davor dafür eingesetzt. Damals ging gerade der Erste Weltkrieg zu Ende und viele Männer mussten als Soldaten an der Front kämpfen. Daher konnten sie nicht in den Fabriken arbeiten und wurden von den Frauen ersetzt. Dadurch hat sich die Stellung der Frauen in der Gesellschaft stark verändert.
Am 12. November 1918 wurde das uneingeschränkte Wahlrecht für Frauen schließlich gesetzlich verankert und am 16. Februar 1919 war es dann soweit: Frauen durften zum ersten Mal an einer Wahl teilnehmen. Und das taten sie! Die Wahlbeteiligung der Frauen von 82% übertraf alle Erwartungen und lag nur knapp hinter jener der Männer (87%).

Als die frisch gewählte konstituierende Nationalversammlung am 4. März 1919 zu ihrer ersten Sitzung zusammen trat, zogen auch die ersten Frauen – acht an der Zahl – als Abgeordnete ins Parlament ein.
Bis in die 1970er Jahre schwankte die Zahl der Frauen im Nationalrat immer so zwischen acht und elf, aber seit damals ist der Frauenanteil fast dauernd angestiegen und liegt heute bei 27,32 %, das sind 50 Frauen bei 183 Abgeordneten. Trotzdem sind die Männer noch immer in der Überzahl!
Die Idee, allgemeine Menschenrechte einzuführen, entstand auch während der französischen Revolution.

Frauen waren auch vor 1919 schon im Parlament vertreten, wenn auch nicht so offensichtlich. Bei einem Spaziergang durch das Parlament wirst du bemerken, dass viele Statuen und Skulpturen Frauen sind, die verschiedene Tugenden und Eigenschaften verkörpern. Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, dann schau auf der Website des Parlaments vorbei!
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