Die Menschenrechte betreffen ganz unterschiedliche Bereiche: Es handelt sich dabei um ganz grundlegende Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf Leben, oder den Schutz vor Folter und Sklaverei.
Bei den Menschenrechten geht es ganz besonders um Gerechtigkeit. Dazu gehört, dass jeder Mensch, der vor Gericht steht, das Recht auf einen fairen Prozess hat und auch, dass er solange als unschuldig gilt, bis seine Schuld wirklich bewiesen ist.
Es sind ebenso die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Belange berücksichtigt: Das Recht auf Gleichberechtigung oder das Recht auf Arbeit und eine gerechte Entlohnung etwa. Auch das Recht auf Bildung und auf Gesundheit gehören dazu. Ein weiterer Aspekt der Menschenrechte ist der Schutz der Freiheit des Menschen. Dazu gehört auch die Meinungsfreiheit. Meinungsfreiheit besagt, dass du deine eigene Meinung haben darfst und dich niemand bestrafen kann, wenn du deine Meinung sagst. Im Gegenteil: Wenn z.B. eine Journalistin bedroht wird, weil sie ihre Meinung veröffentlicht, dann kann sie die Person, die sie bedroht, vor Gericht bringen.
Und so ungefähr steht es dann in den Verfassungen der verschiedenen Staaten: Jeder Mensch hat Anspruch auf die Menschenrechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Geschlecht, Sprache, Religion, Hautfarbe, politischer und sonstiger Überzeugung, Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.