Was tut der Staat für Menschen mit Behinderung in Österreich?
Es gibt eine ganze Menge Gesetze, die die Rechte von behinderten Menschen schützen und dafür sorgen, dass sie die gleichen Chancen und Möglichkeiten bekommen wie alle, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen und am gesellschaftlichen Miteinander teilhaben zu können. Diese Gesetze betreffen ganz unterschiedliche Lebensbereiche, vom Schulbesuch über die Integration am Arbeitsmarkt bis hin zu Gesetzen, die den Wohnbau und die Medien, zum Beispiel bei der Gestaltung von Fernsehprogrammen, betreffen.
Ganz besonders wichtig ist das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz). Dieses Gesetz ist seit 2006 in Kraft und soll Menschen davor schützen, aufgrund einer Behinderung benachteiligt oder ausgegrenzt zu werden. Dieses Gesetz soll aber auch die Angehörigen von behinderten Menschen vor Diskriminierung schützen, denn es kann auch vorkommen, dass die Eltern, die Geschwister, die Ehe- oder Lebenspartner benachteiligt werden.
Es gibt auch einen Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt). Er berät und unterstützt Menschen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz benachteiligt fühlen, damit sie ihr Recht bekommen.
Manchmal kann es sein, dass die geistige Behinderung von Personen so stark ist, dass sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selber besorgen können. Das bedeutet, dass sie Dinge nicht mehr realistisch einschätzen können und daher zum Beispiel keine Verträge mehr abschließen können. Ihnen wird vom Gericht ein Sachwalter oder eine Sachwalterin zur Seite gestellt, mit der Aufgabe, die Interessen der behinderten Person zu vertreten. Das ist natürlich ein ganz großer Eingriff in die Rechte der betroffenen Person, darum soll eine Sachwalterschaft nur zur Anwendung kommen, wenn es sonst keine Möglichkeiten mehr gibt.



