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Wer darf...

...wählen (aktives Wahlrecht)?
Jede Bürgerin und jeder Bürger des Staates Österreich darf ab dem 16. Geburtstag zur Wahl gehen und das politische Geschehen im Staat mitbestimmen. Bei Gemeinderatswahlen und bei Wahlen zum Europäischen Parlament sind auch BürgerInnen anderer EU-Länder in Österreich wahlberechtigt, wenn sie hier ihren festen Wohnsitz haben.

...für ein Amt kandidieren (passives Wahlrecht)?
Jede Bürgerin und jeder Bürger des Staates Österreich darf ab dem 18. Geburtstag für ein Amt kandidieren und somit auch gewählt werden. Dazu muss man aber aktiv in einer Partei tätig sein oder viele Unterstützungsunterschriften für eine Kandidatur sammeln. Wer für das Amt der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten kandidieren will, muss allerdings mindestens 35 Jahre alt sein.

In Österreich gab es früher eine Wahlpflicht?

Natürlich ist es gut, wenn möglichst viele Leute von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, aber wer nicht wählen geht, wird nicht bestraft. Das war früher anders, wer nicht wählen ging, konnte eine Geldstrafe bekommen. So gab es zum Beispiel bis 1992 in manchen Bundesländern Wahlpflicht für Nationalratswahlen, die Wahlpflicht für Bundespräsidentenwahlen wurde überhaupt erst vor ein paar Jahren endgültig aufgehoben.

http://www.demokratiewebstatt.at/http://www.demokratiewebstatt.at/wissen/wahlen/wer-darf-waehlen-oder-fuer-ein-amt-kandidieren/
gedruckt am: Montag, 20. Mai 2013