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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Am 10. Dezember 1948 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen die erste weltweit gültige Regelung von Menschenrechten. Sie enthält 30 Artikel zur Wahrung der Freiheit, Gleichheit und Würde aller Menschen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) ist kein Gesetzestext, sondern eine Liste von gemeinsamen Werten. Die meisten Staaten haben aber die Menschenrechte in ihrer Verfassung verankert. In Österreich sind sie als Grundrechte in der Bundesverfassung enthalten.

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gedruckt am: Samstag, 20. April 2024