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U-Ausschuss

Ein Untersuchungsausschuss, kurz U-Ausschuss genannt, ist ein Verfahren, bei dem das Parlament die Möglichkeit hat, unabhängig und selbstständig die Arbeit der Bundesregierung zu überprüfen. Der U-Ausschuss kann einberufen werden, wenn mindestens die Hälfte aller Abgeordneten des Parlaments das beantragt. Ein U-Ausschuss kann kein Urteil fällen, es gibt keine RichterInnen und auch keine Angeklagten. Es werden aber ZeugInnen eingeladen und ExpertInnen befragt. Die Ergebnisse werden dann dem Nationalrat übergeben, der das weitere Vorgehen beschließt. Ein U-Ausschuss ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie.

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gedruckt am: Donnerstag, 28. März 2024