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Verfassungsgerichtshof (VfGH)

Der Verfassungsgerichtshof wird auch als „Hüter der Verfassung“ bezeichnet: Er überprüft, ob Gesetze oder Verordnungen die Prinzipien der Verfassung verletzen. Ist das der Fall, kann er diese aufheben. Auch Wahlen können beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden. Der Verfassungsgerichtshof wird nur dann tätig, wenn er angerufen wird. Seine Entscheidungen sind endgültig, er ist in Österreich die letzte Instanz.

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gedruckt am: Dienstag, 26. März 2024