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Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon wurde 2007 von allen Mitgliedstaaten der EU unterzeichnet und ist seit 2009 in Kraft. Ziel des Vertrages war eine Reform (Überarbeitung) der EU-Verträge. Die EU sollte demokratischer, effizienter und leichter „durchschaubar“ („transparenter“), die Institutionen der EU modernisiert werden. Mit dem Vertrag von Lissabon entstand eine Art neue „Betriebsanleitung“ für die EU. Der Vertrag legt unter anderem fest, dass sich das Europäische Parlament ab 2014 aus 751 Abgeordneten zusammensetzt, und wie viele Mandate pro Land vergeben werden. Das Europäische Parlament erhielt mehr Mitsprache in der EU-Gesetzgebung, die Europäische Bürgerinitative wurde eingeführt. Auch die Wahl des Kommissions-Präsidenten / der Kommissions-Präsidentin durch das Europäische Parlament wurde im Vertrag von Lissabon neu geregelt. Außerdem wurde mit dem Vertrag von Lissabon das Amt des/r Hohen Vertreters/in der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (kurz: EU-AußenministerIn oder EU-Außenbeauftragte/r) geschaffen.

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gedruckt am: Samstag, 23. März 2024