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Die Wahlen zum Europäischen Parlament 2024

2024 wird zum 10. Mal das Europäische Parlament gewählt. Da Österreich erst 1995 der Europäischen Union beigetreten ist, finden hierzulande erst zum 7. Mal die Wahlen zum Europäischen Parlament statt.

Es ist die erste Wahl nach dem Brexit (für: BRitish EXIT) , dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Als Folge des Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der EU ist das Europäische Parlament von 751 auf 705 Sitze verkleinert worden.

 

Welche europäischen Parteien sind im Europäischen Parlament vertreten?

In den einzelnen Mitgliedstaaten treten nationale Parteien zur EU-Wahl an. Auf europäischer Ebene schließen sich nationale Parteien aus mehreren Mitgliedstaaten zu einer „Partei auf europäischer Ebene“ zusammen. 

Achtung: Die EU-Bürger:innen können die europäischen Parteien nicht direkt, sondern nur über ihre nationalen Parteien wählen! Auch die Spitzenkandidat:innen der Europäischen Parteien können nur in den Ländern gewählt werden, wo sie sich zur Wahl stellen. 
Welche Parteien in Österreich zur EU-Wahl antreten, erfährst du im Kapitel „Die Wahlen zum Europäischen Parlament in Österreich“.

Diese Parteien sind derzeit im Europäischen Parlament vertreten:

  • EVP: Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
  • S&D: Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
  • Renew Europe: Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa + Renaissance + USR PLUS
  • ID: Fraktion Identität und Demokratie
  • Grüne/EFA: Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz
  • EKR: Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer
  • Die Linke: Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament - GUE/NGL

 

 

Was passiert nach der Wahl?

Auch nach dem Wahlkampf bleibt es rund um das EU-Parlament spannend. Das offizielle Wahlergebnis und alle Details findest du hier.

Wie geht es weiter, nachdem alle Stimmen ausgezählt sind?

  • Bei der Konstituierenden Sitzung tritt das Europäische Parlament erstmals in der neuen Wahlperiode zusammen. Die Abgeordneten bilden Fraktionen; um eine Fraktion zu bilden, braucht es mindestens 25 Mitglieder aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten.
  • Die Abgeordneten wählen den Parlamentspräsidenten oder die Parlamentspräsidentin sowie die Vizepräsident:innen.
  • Das Europäische Parlament wählt den Kommissionspräsidenten oder die Kommissionspräsidentin. 
  • Der Kommissionspräsident oder die Kommissionspräsidentin und alle Kommissar:innen stellen sich gemeinsam der Wahl im Europäischen Parlament. 

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gedruckt am: Samstag, 20. April 2024