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Fußball und Menschenrechte: Argentinien 1978

Fußball und Menschenrechte stehen aber auch in einer anderen Verbindung. Das gilt zum Beispiel, wenn während der Austragung einer Meisterschaft grobe Menschenrechtsverletzungen im Gastgeberland begangen werden.
1978 fand die Fußballweltmeisterschaft in Argentinien statt. In Argentinien herrschte damals eine Militärdiktatur, in der  Menschenrechte keinen Wert hatten. Tausende Menschen wurden damals eingesperrt, gefoltert und ermordet.

Das hinderte die FIFA allerdings nicht daran, die Fußball-Weltmeisterschaften in Argentinien auszutragen. Sie kooperierte mit den regierenden Generälen! Wenige hundert Meter vom Fußballereignis entfernt, wurden Menschen, die anderer Meinung waren als das Militär, gefoltert und ermordet.

Die argentinische Mannschaft gewann den Wettbewerb. Aber der Trainer und einige Spieler verweigerten dem argentinischen "Präsidenten" Jorge Rafael Videla nach dem Sieg den Handschlag. Die Sportler zeigten so der ganzen Welt  ihren Widerstand. Und sie zeigten, dass sie nicht für die Machthaber, sondern für die argentinische Bevölkerung gespielt und gewonnen haben.

Andere Sportler, wie etwa die niederländische Mannschaft, taten es dem argentinischen Fußballteam gleich. Viele Sportbegeisterte unterstützten diese Aktionen, die durch das Fernsehen weltweit verbreitet wurden.
Der argentinischen Militärdiktatur gelang es durch die klaren Zeichen der Sportler nicht, die WM als Werbung für ihre Politik zu nutzen.

Du siehst, dass es wichtig ist, sich gegen Menschenrechtsverletzungen einzusetzen und nicht zu schweigen!

Fußball und UNO

Solange Fair Play und Teamgeist Besonderheiten des Spiels sind, ist Fußball ein Spiel, das Menschen verbindet. Die UNO beschäftigt sich sehr intensiv mit dieser Seite des Sports und ist sogar bemüht, Sport in die Reihe der Menschenrechte aufzunehmen.
Hier kannst du mehr zum Engagement der UNO für den Sport lesen!

https://www.demokratiewebstatt.at/thema/fussball/was-haben-fussball-politik-miteinander-zu-tun/fussball-menschrechte
gedruckt am: Samstag, 13. April 2024