Wer wählt wen
In der Volkschule gibt es oft keine KlassensprecherInnen. Jedenfalls ist es da nicht gesetzlich bestimmt. Nach dem Gesetz muss es von der ersten bis zur vierten Schulstufe ein Klassen- oder ein Schulforum geben. Dieses besteht aus LehrerInnen und Eltern, die sich regelmäßig treffen, um Entscheidungen zu fällen. Da geht es dann zum Beispiel um Wandertage, Ausflüge oder auch darum, wie in der Schule am besten unterrichtet wird. Das heißt, dass in der Volkschule die SchülerInnen noch nicht durch eine Schülerin oder einen Schüler selbst vertreten werden, sondern durch die Erziehungsberechtigten. Aber in viele Volksschulen werden freiwillig Klassensprecherinnen und Klassensprecher gewählt.