Mit der 9. Schulstufe endet in Österreich die Unterrichtspflicht, nicht aber die Ausbildungspflicht. Ab August 2016 müssen Jugendliche nach der Pflichtschule eine Ausbildung absolvieren, bis sie 18 Jahre alt sind. Das kann beispielsweise eine zweijährige berufsbildende mittlere Schule oder eine duale Ausbildung (Lehre) sein. Die Ausbildungspflicht soll verhindern, dass Jugendliche ihre Bildungslaufbahn bereits früh abbrechen. Durch den Erwerb weiterer Qualifikationen sollen sich auch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Wird die Ausbildungspflicht nicht erfüllt, wird der/die Jugendliche zu einem Beratungsgespräch eingeladen.
Unterstützung und Beratung über Berufsorientierung, schulische und außerschulische Angebote erhalten Jugendliche beim Arbeitsmarktservice Wien oder österreichweit durch das Projekt „Jugendcoaching“.