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Taschengeld

Viele Kinder bekommen von ihren Eltern Taschengeld. Ein Recht auf Taschengeld gibt es aber nicht. Deine Eltern entscheiden, ob und wie viel Geld du bekommst und wofür du es ausgeben darfst oder nicht.

Was du dir für dein Geld kaufen kannst, ist aber nicht nur davon abhängig, was du mit deinen Eltern vereinbart hast, sondern es ist auch gesetzlich geregelt. Um selbst über sein Geld zu entscheiden, muss man geschäftsfähig sein, wie es in der Amtssprache heißt, voll geschäftsfähig ist man erst ab dem 18. Geburtstag.

Kinder unter 7 Jahren sind „vollkommen geschäftsunfähig“. Das heißt, dass sie keine Geschäfte abschließen können – das können nur ihre Eltern für sie machen. Es gibt aber eine Ausnahme, die für Geschäfte gilt, die nur kleine (geringfügige) Angelegenheiten des täglichen Lebens betreffen. Kinder unter 7 Jahren  dürfen zum Beispiel kleine Beträge für Dinge, wie Süßigkeiten oder Zeitschriften ausgeben.

Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 14 Jahren sind „beschränkt geschäftsfähig“. Das heißt, sie dürfen altersübliche, geringfügige Geschäfte des täglichen Lebens machen. Je älter die Kinder werden, umso mehr ist erlaubt. Solche Geschäfte, die auch eine Verpflichtung bedeuten, wie z.B. ein Handyvertrag, sind aber nur mit der Zustimmung eines Elternteiles gültig. Auch Geschenke sind ohne Erlaubnis  der Eltern nur erlaubt, wenn dadurch keine Belastung für sie entsteht: ein Fahrrad kann z.B. angenommen werden, ein Hund aber nicht. 

Ab dem 14. Geburtstag können Jugendliche noch mehr Geschäfte abschließen und über ihr Einkommen und das eigene Geld frei entscheiden und damit machen, was sie wollen, vorausgesetzt, dass sie damit nicht die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse gefährden. Ausgenommen davon sind aber Arbeitsverträge, wie zum Beispiel der Abschluss eines Lehrlingsvertrages.

Auch wenn er noch so süß ist, einen Hund, ob geschenkt oder selbst gekauft, darfst du nur mit Zustimmung deiner Eltern behalten.

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gedruckt am: Freitag, 9. Juni 2023