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Gerichte und Gerichtsbarkeit

Gesetze regeln das Leben und das Zusammenleben in Österreich. Die Gesetze werden vom Parlament beschlossen. Die Regierung und die Verwaltung sorgen dafür, dass die Gesetze umgesetzt und eingehalten werden (z.B. Bundes- und Landesregierung, Schulverwaltungsbehörden, Polizei, …) Wenn es zum Streit darüber kommt, ob ein Gesetz verletzt wurde, so sind die Gerichte zuständig: RichterInnen entscheiden, ob ein Gesetz gebrochen wurde und fällen ein Urteil.

Die drei Aufgaben - Gesetzgebung (Legislative), Verwaltung (Exekutive) und Gerichtsbarkeit (Judikative) – bezeichnet man auch als die drei „Staatsgewalten“. Sie sind auf unterschiedliche Institutionen im Staat aufgeteilt und organisatorisch voneinander getrennt. So wird gesichert, dass sie unabhängig voneinander handeln und sich gegenseitig kontrollieren. Dies ist ein wichtiger Grundsatz in einem demokratischen Staat. Die „Teilung der Staatsgewalt“ nennt man auch „Gewaltenteilung“ oder „Gewaltentrennung“. Sie soll verhindern, dass zu viel Macht in der Hand einer einzigen Person oder Gruppe liegt.

Gerichte sind für den Bereich der Gerichtsbarkeit in einem Staat verantwortlich. Man bezeichnet sie auch als die „rechtsprechende Gewalt“, „Rechtsprechung“ oder „Judikative“.

Mehr zu verschiedenen Gerichten sowie verschiedenen Gerichtsverfahren findest du im Kapitel „Welche Gerichte gibt es?“ und im Kapitel „Welche Gerichtsverfahren gibt es?“.

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  • Strafgericht

    Strafgericht

    So könnte eine Verhandlung in einem Strafverfahren aussehen …

  • Zivilgericht

    Zivilgericht

    … hier siehst du eine Situation bei einem Familiengericht.

Wann kommt eine Sache „vor Gericht“?

Nicht immer, wenn ein Gesetz übertreten wird, kommen (sofort) die Gerichte ins Spiel.

Etwa wenn jemand mit dem Auto zu schnell gefahren ist oder im Halteverbot geparkt hat; wenn jemand sein Geschäft auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten geöffnet hat…In solchen Fällen sind in erster Linie die jeweiligen Verwaltungsbehörden (Magistrate, Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion…) zuständig. Sie können Verwaltungsstrafen verhängen.

Auch muss nicht jeder Konflikt oder jede Beschwerde vor Gericht landen, zum Beispiel wenn der Nachbar sich über den Lärm beschwert, den die Kinder machen; wenn das neu gekaufte Handy nicht funktioniert; wenn ein Lebensmittel aus dem Supermarkt bereits beim Kauf verdorben war; wenn ein Flug verspätet war oder man mit der Arbeit eines Handwerkers nicht zufrieden war… In vielen Fällen gibt es die Möglichkeit, mit der anderen Person oder mit dem verantwortlichen Unternehmen eine Lösung zu finden und sich außergerichtlich zu einigen. Für außergerichtliche Einigungen stehen in Österreich auch eigene Schlichtungsstellen, die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die Behindertenanwaltschaft, MediatorInnen und Schiedsgerichte zur Verfügung.

Vorteile bringt eine außergerichtliche Einigung u.a., weil sie häufig schneller und mit weniger Aufwand und Kosten verbunden ist als ein Gerichtsverfahren.

Wenn in einem Streitfall eine Einigung außerhalb des Gerichtes nicht möglich ist, so kann man „vor Gericht gehen“, um sein Recht durchzusetzen. Das wird durch das „Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter“ garantiert. Wie man einen Fall vor Gericht bringen kann, ist genau geregelt.

Unterschiedliche Gerichte

„Euer Ehren…!“ – In einem beeindruckenden, prunkvollen Gerichtssaal hält der Verteidiger des Angeklagten eine berührende Rede, um das „Hohe Gericht“ von der Unschuld seines Mandanten zu überzeugen; der Staatsanwalt hingegen fordert in seinem Plädoyer die Höchststrafe; die Geschworenen schütteln die Köpfe; an der versteinerten Miene des Richters ist abzulesen, dass er sein Urteil schon lange gefällt hat…

Nicht immer ist ein Gerichtsverfahren so dramatisch und so angsteinflößend wie in einem Hollywood-Film. Nicht immer geht es um Mord und Totschlag. Vielmehr gibt es nicht nur „das Gericht“, sondern „die Gerichte“: Unterschiedliche Gerichte sind für unterschiedliche Bereiche zuständig. Ein Verfahren, in dem es zum Beispiel um eine Strafsache geht (Strafverfahren) läuft anders ab als ein Zivilverfahren. Manchmal sind viele verschiedene Personen mit verschiedenen Rollen an einem Verfahren beteiligt, manchmal sind es nur wenige. Geschworene werden nur in ganz bestimmten Fällen eingesetzt.

Mehr dazu findest du im Kapitel „Welche Gerichte gibt es?“ und im Kapitel „Welche Gerichtsverfahren gibt es?“.

Bei aller Unterschiedlichkeit: Allen Gerichten gemeinsam ist die Aufgabe, für „Rechtssicherheit“ zu sorgen: Gerichte sollen dafür sorgen, dass die Regeln im (Rechts)staat eingehalten werden! Mithilfe von Gerichten sollen die BürgerInnen die Sicherheit haben, dass sie ihre Rechte einfordern und auch durchsetzen können – sei es, wenn sie durch eine andere (Privat)person geschädigt wurden, sei es, wenn eine staatliche Stelle ihre Rechte verletzt hat.

Eine Übersicht über die wichtigsten Merkmale von Gerichten findest du bei zusammengefasst als PDF auf der Website unsereverfassung.at.

Die Rolle der RichterInnen

RichterInnen leiten die Gerichtsverhandlung. Sie entscheiden in Streitfällen, ob jemand (eine Person, aber auch eine Firma, eine Behörde…) ein Gesetz gebrochen hat. Um dies herauszufinden, müssen sie beispielsweise die Unterlagen (Akten) zum jeweiligen Fall genau lesen, die Betroffenen anhören, ZeugInnen befragen etc. Sie sind verpflichtet, alle Beweise für die Schuld ebenso wie für die Unschuld des oder der Angeklagten zu bedenken. Schließlich müssen die RichterInnen ein Urteil fällen. Sie müssen sich dabei nach den geltenden Gesetzen richten, selbst wenn sie dabei eventuell ihre persönliche Meinung zu einem Fall „hintanstellen“ müssen.

Da RichterInnen eine große Verantwortung tragen, brauchen sie eine langjährige Ausbildung.

RichterInnen können sich im Lauf ihres Berufslebens auf einen bestimmten Bereich spezialisieren. So gibt es z.B. StrafrichterInnen, ZivilrichterInnen oder FamilienrichterInnen.
 

Unabhängig, unversetzbar, unabsetzbar

Die RichterInnen sind in ihrer Entscheidung unabhängig, d.h., niemand darf ihnen sagen, wie sie zu entscheiden haben! Ähnlich wie SchiedsrichterInnen im Sport sollten sie unparteiisch sein.RichterInnen können nicht gegen ihren Willen an ein anderes Gericht versetzt werden, und sie dürfen auch nicht einfach „entlassen“ werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Personen, die in der Politik oder der Wirtschaft einen großen Einfluss haben, bei (Gerichts-)Urteilen mitbestimmen können.

Rollenaufteilung

Neben den RichterInnen gibt es bei Gericht weitere Personen, die in dem Verfahren eine ganz bestimmte Rolle einnehmen. Beispielsweise ist für die Anklage die Staatsanwaltschaft zuständig, für das Urteil sind die RichterInnen zuständig. Diese „Rollenaufteilung“ gab es allerdings nicht immer: Bis ins 19. Jahrhundert wurden in Österreich von derselben Stelle sowohl die Anklage erhoben als auch das Urteil gefällt. Wenn der Ankläger aber gleichzeitig der Richter ist, kann man nicht davon ausgehen, dass dieser unparteiisch ist und ein ausgewogenes Urteil fällt.

Mehr zu den Rollen bei Gericht findest du im Kapitel „Rollen bei Gericht (ordentliche Gerichte)“.

Nachgefragt: Was heißt Justiz?

Die Gerichte gehören zur „Justiz“. Der Begriff Justiz kommt von „Justitia“, was „Gerechtigkeit“ bedeutet. Ebenso meint man damit „Rechtsprechung“ bzw. die rechtsprechende Gewalt in einem Staat. Im engeren Sinn sind mit Justiz also die Gerichte gemeint.

Oft wird das Wort „Justiz“ mit dem Strafvollzug verbunden (z. B. „Justizwache“).Diese Einrichtungen unterstützen die Gerichte bei ihrer Aufgabe. Deshalb zählen im weiteren Sinne zur „Justiz“ auch der Strafvollzug (mit Justizwache, Bewährungshilfe), ebenso wie die Staatsanwaltschaften.
 

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024