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Wer darf wählen und wie wird gewählt?

Bis 1979 wurden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments von den Parlamenten der Mitgliedstaaten ernannt. Erst seit 1979 werden sie direkt von den EU-BürgerInnen gewählt. Bei der EU-Wahl 2019 waren europaweit rund 380 Millionen EU-BürgerInnen wahlberechtigt. Wie viele Abgeordnete ein Land in das Parlament entsenden kann, richtet sich nach der Anzahl seiner EinwohnerInnen: Je nach Einwohnerzahl sind jedem Land zwischen 6 und 96 Sitze zugeteilt. 

Für die WählerInnen gelten die nationalen Wahlrechte, die von Land zu Land unterschiedlich sind.

  • Wahlpflicht gilt nur in einigen Ländern, nämlich in Belgien, Bulgarien, Griechenland, Luxemburg und Zypern. In allen anderen Ländern ist die Wahlbeteiligung freiwillig.
  • Das Alter, ab dem man wählen darf, wird als aktives Wahlalter bezeichnet. EU-weit liegt dieses Alter bei 18 Jahren, nur in Österreich und Malta darf man bereits ab 16 Jahren wählen. 
  • Je nach Land können Parteien oder einzelne KandidatInnen oder beides gewählt werden. In vielen Staaten, darunter auch Österreich, kann außerdem eine Vorzugsstimme vergeben werden. Mehr dazu erfährst du im Kapitel „Die Wahlen zum Europäischen Parlament in Österreich“.

Wenn man sich am Wahltag nicht in der Nähe des Wahllokals aufhält, zum Beispiel, weil man auf Urlaub ist oder im Ausland lebt, gibt es je nach Land unterschiedliche Möglichkeiten zu wählen:

  • Man kann seine Stimme mittels Briefwahl abgeben. Das ist zum Beispiel für österreichische StaatsbürgerInnen im Ausland möglich.
  • Mit einer Wahlkarte kann man in Österreich in jedem beliebigen Wahllokal wählen, auch wenn man sich gerade in einem anderen Bundesland befindet.
  • Man kann seine Stimme persönlich in der Botschaft seines jeweiligen Herkunftslandes im Ausland abgeben.
  • StaatsbürgerInnen von Belgien, Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden können ihre Stimme über das so genannte Proxy Voting weitergeben, also über eine/n StellvertreterIn, der/die statt ihnen zur Wahl geht.
  • Für estnische BürgerInnen ist es außerdem möglich, über das Internet via E-Voting zu wählen, egal, ob sie sich in Estland oder im Ausland befinden.

     

Die Wahlen zum Europäischen Parlament fanden zwischen Donnerstag, 23. Mai 2019, und Sonntag, 26. Mai 2019, statt. In Österreich, und auch im Großteil der anderen EU Länder, wurde am Sonntag, 26. Mai gewählt. Es gab aber auch Ausnahmen: In den Niederlanden finden die Wahlen üblicherweise an einem Werktag statt, deshalb wurde bereits am 23. Mai 2019 gewählt. In Tschechien waren die Wahllokale mehrere Tage lang geöffnet. Das vorläufige Endergebnis stand am 26. Mai gegen 23.00 Uhr fest, als das letzte Wahllokal in Italien geschlossen hatte.

Auf der Demokratiewebstatt erfährst du Schritt für Schritt, wie ein Wahlvorgang vor sich geht.

Diesmal wähle ich!

Bei den letzten Wahlen zum Europäischen Parlament haben in allen EU-Mitgliedstaaten weniger als die Hälfte der wahlberechtigten Menschen ihre Stimme abgegeben. Die Wahlbeteiligung lag bei 42,6% und war damit niedriger als bei allen bisherigen EU-Wahlen. Mehr über die Wahlbeteiligung in Österreich erfährst duim Kapitel „Die Wahlen zum Europäischen Parlament in Österreich“.

Um mehr Menschen dazu zu motivieren, an der EU-Wahl teilzunehmen, hat das Europäische Parlament eine Kampagne unter dem Motto „Diesmal wähle ich“ gestartet. Auf der Homepage der Kampagne kannst du dich über Veranstaltungen zur EU-Wahl informieren, die in Österreich stattfinden. Bei der „12 Sterne-Challenge“ kannst du selbst aktiv werden und deine FreundInnen davon überzeugen, sich über die EU-Wahlen zu informieren und daran teilzunehmen.

Im Haus der Europäischen Union in Wien und an vielen anderen Orten bekommst du Sticker, Plakate und Anstecker. Mit diesen kannst du zeigen, dass dir die EU-Wahl wichtig ist.

https://www.demokratiewebstatt.at/thema/thema-wahlen-zum-europaeischen-parlament/die-wahlen-zum-europaeischen-parlament-2019/wer-darf-waehlen-und-wie-wird-gewaehlt
gedruckt am: Samstag, 16. März 2024