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Anna P. und Kathrin K.

1 Sporttag pro Woche

Gültig: NMS Klusemannstraÿe, Bundesland Steiermark Ab Kundmachung sofort bis auf Widerruf (neue Regelung)

Präambel/Grundsatz:

Jugendliche machen sehr wenig Sport, deshalb findet einmal pro Woche ein Sporttag statt.

§1 Inhalt:

In der NMS Klusemannstraße wird einmal pro Woche von der 1. bis zur 5. Stunde Sport gemacht.

Begriffsbestimmung:

Sportarten sind in diesem Fall: tauchen, schwimmen, klettern, fallschirmspringen, bangiespringen, Jetski fahren, Schi fahren, snowboarden, Tennis spielen
Als Jugendliche werden hier bezeichnet: Alle SchülerInnen der NMS Klusemannstraße.

Ausgenommen:

Langweilige und viel zu oft gespielte Schulsportspiele sind nicht gestattet.

§2 Verantwortungsregelung:

Die Lehrer verpflichten sich, keine langweiligen Sportarten durchzunehmen, sondern lustige Ausflüge zu planen. Die SchülerInnen verpflichten sich, nur 5-mal im Jahr ohne Arztbestätigung krank zu feiern.

§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:

Sollte der Preis für das Ausüben der Sportart nicht erschwinglich sein, muss eine ähnliche alternative Sportart gewählt werden. Der Sporttag darf nicht ausfallen. Ein Rechtsweg ist aussgeschlossen.


Anna P. und Kathrin K. 
ProSieben Austria und Hitradio Ö3

https://www.demokratiewebstatt.at/gesetzesgenerator0/1-sporttag-pro-wochepdf
gedruckt am: Mittwoch, 24. April 2024