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Wer bestimmt in einer Demokratie?

Sicherlich kennst du aus den Medien die Bilder und Namen einiger österreichischer PolitikerInnen: Bundespräsident, Nationalratspräsident, Bundeskanzler, Abgeordnete oder MinisterInnen.

Auch wenn dies wichtige politische Ämter sind – niemand von diesen Personen bestimmt alleine darüber, was in der österreichischen Politik geschehen soll. Es gibt nicht einfach einen oder zwei „Chefs“ oder „Chefinnen“, die die Entscheidungen treffen. Wer wie und worüber politisch bestimmen darf, dafür gibt es in einer Demokratie genaue Regeln.

Übrigens: Nicht in jeder Demokratie ist das genau gleich geregelt, z.B. unterscheiden sich demokratische Staaten darin, wieviel Macht das Staatsoberhaupt/der Präsident hat, wie sich das Parlament zusammensetzt etc.

Das Parlament vertritt das Volk

Demokratie ist die „Herrschaft des Volkes“. Allerdings wäre es schwierig, wenn bei jeder Entscheidung alle österreichischen BürgerInnen direkt „mitreden“ würden. Deshalb wählen in Österreich die BürgerInnen ein Parlament, das dann die politischen Entscheidungen trifft. Die Abgeordneten im Nationalrat und die Mitglieder des Bundesrates sind sozusagen „StellvertreterInnen“ für das Volk: Das Parlament (Nationalrat und Bundesrat) ist die „Volksvertretung“. So ein System nennt man eine „parlamentarische Demokratie“. Die parlamentarische Demokratie gibt es nicht nur in Österreich, sondern in allen europäischen Staaten.

Parteien stehen zur (Aus)wahl

In Österreich gibt es fünf verschiedene Wahlen, nämlich die Wahlen zum Nationalrat, zu den Landtagen, zum Gemeinderat, zum Europäischen Parlament und die Bundespräsidentschaftswahlen. In den Gemeinderat, den Landtag und den Nationalrat wählt man grundsätzlich nicht Personen, sondern Parteien. Man kann aber eine Vorzugsstimme vergeben. Die Parteien versuchen, so viele Menschen wie möglich von ihrem Parteiprogramm zu überzeugen und möglichst viele Stimmen bei den Wahlen zu bekommen.

Durch die Wahlen gibt das Volk die politische Richtung im Staat vor. Deshalb ist es für die Demokratie wesentlich, dass es mehrere politische Parteien gibt, zwischen denen man wählen kann!

Für die Zusammensetzung der beiden Kammern des Parlaments – also Nationalrat und Bundesrat –sind die Nationalrats- sowie die Landtagswahlen entscheidend. Ebenso sind für die Frage, wer die nächste Regierung bilden wird, die Nationalratswahlen von zentraler Bedeutung, obwohl bei diesen nicht die Regierung gewählt wird!

Wer sitzt in der Regierung?

Nach Wahlen zum Nationalrat wird außerdem die Bundesregierung gebildet, meist von den stimmenstärksten Parteien (Parteien mit den meisten WählerInnenstimmen). Oft schließen sich zwei oder mehrere Parteien zusammen, die im Nationalrat gemeinsam die Mehrheit haben. Man sagt: Sie bilden eine Koalition. So ist es wahrscheinlicher, dass sie im Nationalrat genügend Unterstützung (durch die ParteikollegInnen) haben, z.B. wenn sie dort einen Vorschlag für ein neues Gesetz vorlegen.

An der Spitze der Regierung stehen ein Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin, sowie ein Vizekanzler oder eine Vizekanzlerin. Bei ihrer Arbeit unterstützt sie ein Team an BundesministerInnen und die StaatssekretärInnen. Die Regierung muss vom Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin offiziell angelobt (ernannt) werden. Das Amt des Bundespräsidenten ist das höchste in der Republik Österreich. Mehr über die Rolle und Aufgaben des Bundespräsidenten erfährst du in diesem Beitrag in der Rubrik „Angekommen“.

Die Regierung leitet den Staat und ist für die Verwaltung von ganz Österreich verantwortlich. Sie kann z.B. Gesetze vorschlagen, die zuerst im Nationalrat und dann im Bundesrat diskutiert, abgeändert und beschlossen (oder abgelehnt) werden.

Regierungs- und Oppositionsparteien

Es gibt also einerseits Parteien, die sowohl im Parlament (Nationalrat und Bundesrat) vertreten sind, als auch die Regierung bilden (Regierungsparteien). Andererseits gibt es auch Parteien im Parlament, die nicht an der Regierung beteiligt sind (Oppositionsparteien).

Bei den wichtigsten Aufgaben des Parlaments, nämlich Gesetzgebung und Kontrolle der Regierung spielen deshalb die Oppositionsparteien eine besonders wichtige Rolle: Sie nehmen die Gesetzesvorschläge der Regierung sowie allgemein die Regierungsarbeit natürlich besonders streng unter die Lupe.

Geteilte Macht und Kontrolle

Die Arbeit des Parlaments und der Regierung wird seinerseits von anderen Institutionen unterstützt und kontrolliert, z.B.:

Der Verfassungsgerichtshof überprüft, ob Gesetze oder Verordnungen der Verfassung entsprechen. Gesetze, welche die Verfassung verletzen, kann er aufheben. 

Der Rechnungshof hilft dem Nationalrat zu kontrollieren, ob in der Verwaltung mit den Steuergeldern gut umgegangen wird, z.B. ob kein Geld verschwendet wird.

 

In Österreich hat traditionell auch die sogenannte „Sozialpartnerschaft“ Einfluss auf (wirtschafts- und sozial)politische Entscheidungen. Mit Sozialpartnerschaft meint man die Zusammenarbeit der großen wirtschaftlichen Interessenvertretungen (Arbeiterkammer, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer) untereinander und mit der Regierung. Die Sozialpartner sind beispielsweise Verhandlungspartner der Bundesregierung bei Verhandlungen über Arbeitszeiten oder Mindestlöhne.

In einer parlamentarischen Demokratie bestimmen also zahlreiche Personen und Institutionen gemeinsam. Sie müssen nach bestimmten Regeln zusammenarbeiten. So ist die Macht im Staat aufgeteilt.

Das „letzte Wort“ in der Demokratie haben schlussendlich die BürgerInnen: Wenn sie mit der Arbeit ihrer VertreterInnen unzufrieden sind, können sie sie bei der nächsten Wahl abwählen.
 

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024