Wer darf ...
... wählen (aktives Wahlrecht)?
Jeder Bürger und jede Bürgerin des Staates Österreich darf ab einem Alter von mindestens 16 Jahren am Wahltag zur Wahl gehen und das politische Geschehen im Staat mitbestimmen. Bei Gemeinderatswahlen und bei Wahlen zum Europäischen Parlament sind auch BürgerInnen anderer EU-Länder in Österreich wahlberechtigt, wenn sie hier ihren festen Wohnsitz haben. Notwendig dafür ist die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz in Österreich.