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Wer oder was kann gewählt werden?

In Österreich gibt es fünf verschiedene Wahlen: Zum Nationalrat, zu den Landtagen, zum Gemeinderat, zum Europäischen Parlament und die Bundespräsidentenwahlen.

Dabei wird unterschieden zwischen zwei Arten von Wahlen: Persönlichkeitswahlen sowie Listen- und Verhältniswahlen.
Bei den Persönlichkeitswahlen werden Personen direkt und persönlich gewählt, zum Beispiel der Bundespräsident. Er wird alle sechs Jahre von der Bevölkerung gewählt.

Alle anderen Wahlen (Nationalrat, Landtage, Gemeinderat, Europäisches Parlament) sind Listen- und Verhältniswahlen. Die Dauer der Legislaturperiode beträgt meistens fünf Jahre (Nationalrat, Europäisches Parlament, die meisten Landtage und Gemeinderäte), manchmal auch sechs Jahre.

Bei den Wahlen zum Nationalrat stehen wahlwerbende politische Parteien zur Wahl. Eine Partei ist ein Zusammenschluss von Menschen, die ähnliche Anschauungen und Ziele verfolgen. Ihr Ziel ist es, möglichst viele WählerInnen von ihrem Programm zu überzeugen. Falls sie in die gewünschte Position gewählt werden, würden sie zum Beispiel mehr Geld für den Ausbau von Radwegen oder für Schulen ausgeben. Politische Parteien sind ein wesentlicher Faktor in einer Demokratie.

Jede wahlwerbende politische Partei tritt mit einer Liste von KandidatInnen zur Wahl an. Das bedeutet, dass die wahlberechtigten BürgerInnen eine Partei wählen und zusätzlich noch Vorzugstimmen an PolitikerInnen vergeben können. Bei den Wahlen zum Nationalrat werden die Mandate vergeben.

Eine Ausnahme bildet der Bundesrat. Die Mitglieder des Bundesrates werden nicht direkt gewählt, sondern von den Landtagen bestimmt. Die WählerInnen können jedoch darüber entscheiden, welche Parteien in welcher Stärke in die Landtage kommen. Somit haben sie einen indirekten Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundesrates.

Die Regierung wird übrigens nicht gewählt. Sie wird vom Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin ernannt. Es ist aber Tradition, dass nach den Wahlen zum Nationalrat zunächst die Parteichefin oder der Parteichef der stärksten Partei mit der Bildung einer Regierung beauftragt wird. 

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024