Was ist eine Regierung?
Die Bundesregierung (Exekutive) ist für die Verwaltung des Staates zuständig. Sie muss zum Beispiel dafür sorgen, dass genügend Schulen und Krankenhäuser gebaut werden, dass es ein ausreichendes Straßennetz und genug öffentliche Verkehrsmittel gibt, jeder seine Steuern zahlt, VerbrecherInnen gefasst werden und vieles, vieles mehr.
Nach den Wahlen zum Nationalrat beauftragt der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende der stärksten Partei (das ist jene Partei mit den meisten Wählerstimmen) mit der Bildung der Bundesregierung.
Die Bundesregierung wird von einer oder mehreren Parteien gebildet, die im Nationalrat eine Mehrheit haben. Wenn es zwei oder mehrere Parteien sind, spricht man von einer Koalition. Die Bundesregierung muss vom Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin ernannt werden. An der Spitze der Bundesregierung steht der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin, auch Regierungschef bzw. Regierungschefin genannt. Dazu kommen dann noch die BundesministerInnen und die StaatssekretärInnen. Mehr zu den Aufgaben der BundesministerInnen findest du im Unterkapitel „Welche Aufgaben haben Ministerien?“