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Was ist das österreichische Parlament?

Das österreichische Parlament besteht aus dem Nationalrat und dem Bundesrat. Diese werden auch als die beiden „Kammern“ des Parlaments bezeichnet. „Parlament“ wird auch das Gebäude genannt, in welchem der Nationalrat und der Bundesrat ihre Sitzungen abhalten.

Umgangssprachlich wird übrigens auch oft von „Parlament“ gesprochen, wenn eigentlich nur der Nationalrat gemeint ist. (Zum Parlament gehört aber auch die „Zweite Kammer“, also der Bundesrat!)

Wichtig ist also, dass man sich korrekt ausdrückt: Im Parlament sitzen die „ParlamentarierInnen“. Genauer gesagt sind dies im Nationalrat die Abgeordneten zum Nationalrat, im Bundesrat die Mitglieder des Bundesrates.

Welche Aufgaben hat das Parlament?

Das Wort „Parlament“ stammt vom französischen Verb „parler“ ab, was „sprechen“ heißt. Das österreichische Parlament soll ein Ort sein, an dem Meinungen ausgetauscht werden und wo viel diskutiert wird: Was soll in Österreich gelten? Wie soll sich das Land entwickeln? Wofür soll der Staat Geld ausgeben? Wer soll wichtige Positionen in und für Österreich übernehmen (z.B. Rechnungshof, Volksanwaltschaft, Verfassungsgerichtshof, EU …)?

Öffentlich und nachvollziehbar

Die Diskussionen bei den Plenarsitzungen im Parlament sind öffentlich. So kann die Bevölkerung nachvollziehen, was geplant wird, weshalb etwas beschlossen wird, und welche Meinung eine bestimmte Partei bzw. die ParlamentarierInnen vertreten. Da die Abgeordneten zum Nationalrat und die Mitglieder des Bundesrates ja als VertreterInnen der Bevölkerung handeln, ist es besonders wichtig, dass ihre Arbeit nicht vollkommen „hinter verschlossenen Türen“ passiert, sondern nachvollziehbar ist. Diese Nachvollziehbarkeit nennt man auch „Transparenz“
Im Sinne der Transparenz kann man sich über die Personen und Vorgänge im Parlament auf verschiedene Weise informieren:

  • Jede/r kann als Besucherin bzw. Besucher an den Plenarsitzungen des Nationalrates und des Bundesrates teilnehmen.
  • Die Plenarsitzungen werden teils im Fernsehen und via Livestream übertragen.
  • Von jeder Sitzung wird ein Protokoll erstellt, das (online) nachgelesen werden kann.
  • Zusätzlich gibt es zahlreiche Informationen zu den ParlamentarierInnen und den Sitzungen, sowie Jahresberichte, Tätigkeitsberichte und allgemeine Statistiken, die für jedeN verfügbar sind.

Erfahre mehr über die ParlamentarierInnen.

Die zentralen Aufgaben des Parlaments sind Gesetzgebung und Kontrolle.

Das österreichische Parlament berät über Gesetzesvorlagen und beschließt die Gesetze, die für ganz Österreich, also in allen neun Bundesländern, gelten (Bundesgesetze).

Neben der Gesetzgebung hat das Parlament die Aufgabe, die Arbeit der Bundesregierung zu kontrollieren. Das Parlament soll den Mitgliedern der Bundesregierung (BundeskanzlerIn, MinisterInnen, StaatssekräterInnen) „auf die Finger schauen“. Besonders die Opposition übernimmt eine wichtige Rolle, wenn es um diese Kontrollaufgabe geht.

Politische Kontrolle

Interpellationsrecht: Sowohl der Nationalrat als auch der Bundesrat können schriftliche oder mündliche Anfragen an die Regierung stellen. Sie können darin Auskunft zu bestimmten Themen verlangen und die Regierungsmitglieder befragen, was sie oder ihre Behörde tun. Dieses Recht des Parlaments heißt Interpellationsrecht (Fragerecht). Für die Befragung gibt es bestimmte Formen (schriftliche, mündliche und „Dringliche Anfrage“, sowie „Aktuelle Stunde“) und genaue Regeln: Wie und wann kann die Anfrage gestellt werden? Findet die Aussprache in einer Plenarsitzung oder im Ausschuss statt? Wie viele Abgeordnete des Nationalrates oder Mitglieder des Bundesrates müssen an der Anfrage beteiligt sein? Wie lange darf die Befragung dauern? Die Regierungsmitglieder müssen die Anfragen wahrheitsgemäß und innerhalb einer festgelegten Frist beantworten.

Der Sinn dieser Anfragen ist aber nicht nur, das Parlament zu informieren: Da die Informationen öffentlich bekannt gemacht werden, kann sich auch die Bevölkerung mit ihrer Hilfe ein genaueres Bild von der Arbeit der Regierung machen.

Resolutionsrecht: Abgeordnete des Nationalrates und Mitglieder des Bundesrates können an die Bundesregierung Wünsche und Forderungen richten, sowie Empfehlungen ausrichten. Dies tun sie mit sogenannten „Entschließungen“ (Resolutionen). Die ParlamentarierInnen können mit einer Entschließung die Bundesregierung beispielsweise dazu auffordern, bestimmte Maßnahmen zu setzen, sich für ein bestimmtes Thema einzusetzenoder einen Gesetzesentwurf vorzulegen.

Zitationsrecht: Der Nationalrat und der Bundesrat können verlangen, dass ein bestimmtes Regierungsmitglied bei einer Sitzung (Plenum oder Ausschuss) anwesend sein muss.

Dem Nationalrat (nicht aber dem Bundesrat) stehen zusätzlich noch folgende Mittel der politischen Kontrolle zur Verfügung:

Untersuchungsausschüsse: Der Nationalrat kann Untersuchungsausschüsse einsetzen, um die Arbeit der Bundesregierung zu überprüfen. Die Ergebnisse aus einem Untersuchungsausschuss (Link Lexikon) werden dem Nationalrat übergeben, der dann beschließt, wie er weiter vorgehen möchte.

Misstrauensantrag: Wenn der Nationalrat kein Vertrauen in die Regierung hat, kann er der gesamten Bundesregierung oder einzelnen Mitgliedern der Regierung das Vertrauen entziehen. Dazu wird ein Entschließungsantrag gestellt. Wenn die Mehrheit der Nationalratsabgeordneten dem Antrag zustimmt, so muss der Bundespräsident/die Bundespräsidentin die Regierung oder das betreffende Regierungsmitglied „entlassen“.Der Bundesrat kann keinen Misstrauensantrag stellen.

Finanzielle Kontrolle

Budgetkontrolle: Die Bundesregierung muss dem Nationalrat einen Budgetplan vorlegen. Das Budget muss vom Nationalrat bewilligt werden. Außerdem kontrolliert der Budgetausschuss des Nationalrates laufend die Arbeit des Finanzministeriums. Bei der Überprüfung der Staatsfinanzen wird der Nationalrat vom Rechnungshof unterstützt.

Rechtliche Kontrolle

MinisterInnenanklage: Wenn der Verdacht besteht, dass ein Regierungsmitglied ein Gesetz verletzt hat, kann der Nationalrat gegen dieses Mitglied beim Verfassungsgerichtshof Anklage erheben.

Weitere Aufgaben des Parlaments

Neben der Gesetzgebung und der Kontrolle der Regierung gehören zu den Aufgaben des Parlaments

  • die Mitwirkung an der Verwaltung: Zwar gehört das Parlament zur Legislative (Gesetzgebung). In einigen besonders wichtigen Staatsangelegenheiten ist das Parlament jedoch gemeinsam mit der Regierung für die Verwaltung (Exekutive) verantwortlich. Das Parlament muss beispielsweise seine Zustimmung geben, wenn österreichische Soldaten zur Friedenssicherung ins Ausland gesendet werden sollen. Im Parlament übernimmt diese Aufgabe der Hauptausschuss des Nationalrates.
  • Mitwirkung in der Europäischen Union: Das Parlament erarbeitet gemeinsam mit dem zuständigen Regierungsmitglied Standpunkte zu den verschiedenen EU-Vorhaben. Das Regierungsmitglied vertritt diese Standpunkte dann in den EU-Gremien.
  • Budgetrecht: Der Nationalrat hat das Recht, darüber mitzubestimmen, wofür die Regierung Geld einsetzt, welche Steuern es geben soll und wie hoch diese sein sollen (s. Finanzielle Kontrolle).
  • Wahlen: Der österreichische Nationalrat wählt zum Beispiel den Präsidenten/die Präsidentin des Rechnungshofs und die Mitglieder der Volksanwaltschaft. Nationalrat und Bundesrat können Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vorschlagen. Ebenso können Nationalrat und Bundesrat bei der Ernennung österreichischer Mitglieder von EU-Institutionen mitbestimmen.

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gedruckt am: Mittwoch, 13. November 2024