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Was ist der Nationalrat?

Der Nationalrat ist eine der beiden Kammern des Parlaments. Er besteht aus 183 Abgeordneten. An der Spitze des Nationalrates steht das Nationalratspräsidium.

Der Nationalrat wird in Österreich grundsätzlich für 5 Jahre gewählt. Für diesen Zeitraum ist der Nationalrat (gemeinsam mit dem Bundesrat) für die Gesetzgebung (Bundesgesetze) zuständig. Man sagt: Die Gesetzgebungsperiode (Legislaturperiode) des Nationalrates dauert 5 Jahre.

Manchmal finden jedoch bereits früher wieder Nationalratswahlen statt (vorgezogene Neuwahlen).

Die Abgeordneten des Nationalrates

Derzeit gibt es im Nationalrat 183 Abgeordnete.

Die Nationalratsabgeordneten werden von wahlberechtigten StaatsbürgerInnen gewählt. 

Jede Staatsbürgerin/jeder Staatsbürger, die bzw. der das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann als Abgeordnete/r in den Nationalrat gewählt werden.

Bei den Nationalratswahlen müssen sich die wahlberechtigten österreichischen StaatsbürgerInnen für eine Partei entscheiden. Die wahlwerbenden Parteien erstellen eine Wahlliste mit KandidatInnen. Die WählerInnen können eine bestimmte Kandidatin/einen bestimmten Kandidaten „ihrer“ Partei besonders unterstützen, indem sie eine Vorzugsstimme vergeben.

Im Nationalrat sind dann jene politischen Parteien vertreten, die bei den letzten Nationalratswahlen mehr als 4% der WählerInnenstimmen erreicht haben (oder ein Grundmandat im Wahlkreis erreicht haben)

Die Sitze (Mandate) im Nationalrat werden dann durch ein komplexes Verfahren auf die Parteien verteilt.

Die Abgeordneten einer Partei schließen sich im Nationalrat meist zu einem Klub zusammen. Die Klubs haben bestimmte Rechte (z.B. das Recht, in einem Ausschuss mitzuwirken) und bekommen auch finanzielle Unterstützung für ihre parlamentarische Arbeit.

Das Präsidium des Nationalrates

Das Präsidium des Nationalrates steht an der Spitze des Nationalrates. Drei Personen bilden das Präsidium: Die Nationalratspräsidentin/der Nationalratspräsident, die Zweite Präsidentin/der Zweite Präsident und die Dritte Präsidentin/der Dritte Präsident.

Das Nationalratspräsidium wird von den Nationalratsabgeordneten gewählt und ist grundsätzlich für die gesamte Gesetzgebungsperiode im Amt. Das Nationalratspräsidium hat folgende Aufgaben:

  • Es leitet die Geschäfte des Nationalrates.
  • Es vertritt den Nationalrat nach außen.
  • Es beruft die Sitzungen des Nationalrates ein.
  • Es führt den Vorsitz bei Nationalratssitzungen.
  • Es vertritt die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten.

In der Präsidialkonferenz sind neben den PräsidentInnen des Nationalrates auch die Klubobleute vertreten. Gemeinsam erstellen sie die Arbeitspläne des Nationalrates und legen die Tagesordnungen für die Sitzungen fest.

Was macht der Nationalrat?

Die Hauptaufgaben des Nationalrates sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit

Ausschüsse und Plenarsitzungen des Nationalrates

Ausschüsse: Abgeordnete des Nationalrates sind in (mindestens) einem Ausschuss tätig, der auf ein bestimmtes Thema spezialisiert ist (z.B. Umweltausschuss, Familienausschuss usw.).

In diesen verschiedenen Fachausschüssen wird von fachkundigen Abgeordneten ausführlich über Themen vorberaten, die dann in den Plenarsitzungen des Nationalrates behandelt werden. Es werden in der Regel keine endgültigen Beschlüsse (z.B. über eine Gesetzesvorlage) getroffen, aber Berichte erstellt und Empfehlungen gegeben. Die Ergebnisse aus den Ausschüssen bilden eine wichtige Grundlage für die Entscheidungen der Abgeordneten.

Neben den Fachausschüssen gibt es im Nationalrat auch Ausschüsse mit speziellen Aufgaben, z.B. den Hauptausschuss. Dieser wirkt an der Verwaltung mit und ist für die Angelegenheiten der Europäischen Union zuständig. 

Die Ausschussberatungen sind – mit einigen Ausnahmen – nicht öffentlich.

Plenarsitzungen: Eine Plenarsitzung des Nationalrates, auch Plenum genannt, ist eine Sitzung, zu der alle Abgeordneten geladen sind.

Von Mitte September bis Mitte Juli finden etwa 2 bis 3 Plenarsitzungen pro Monat statt. Zusätzlich können sogenannte Sondersitzungen einberufen werden.

Die Plenarsitzungen folgen einem genauen Ablauf. Abseits der jeweiligen Tagesordnung der Plenarsitzungen haben die Mitglieder des Nationalrates auch die Möglichkeit, ganz aktuelle Themen zur Sprache zu bringen, etwa in einer „Aktuellen Stunde“ oder durch eine „Dringliche Anfrage“ an ein Mitglied der Bundesregierung

Im Plenum werden dann die Beschlüsse gefällt. Dazu wird über die verschiedenen Themen diskutiert und schließlich abgestimmt.

Die Plenarsitzungen des Nationalrates sind öffentlich.

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gedruckt am: Samstag, 5. Oktober 2024