Republik Österreich - Parlament Parlament Österreich - Parlament
DemokratieWEBstatt.at

netty

Hilfspflicht für Suchtkranke

Gültig: IN GANZ EUROPA Von einsatz des gesetzes bis

Präambel/Grundsatz:

keine gewalt mehr wegwen zu starkem z.b. alkoholzufuhr

§1 Inhalt:

JEDER Suchtkranke muss eine enzugsterapie bekommen und machen . ob der es will oder nicht

Begriffsbestimmung:

alle suchtkranke

Ausgenommen:

keine!!!!!!!!!!!!!!!!!!

§2 Verantwortungsregelung:

jede enzugs klinik hat das gesetz zu respektiren

§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:

wenn gegen das gesetz verstossen wird ist mit geldstrafen zu rechnen

 

netty

https://www.demokratiewebstatt.at/gesetzesgenerator0/gesetz-fuer-interparlamentarische-zusammenarbeitpdf
gedruckt am: Freitag, 19. April 2024