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Vorsitzender der UNO

Verbot der Regenwaldabholzung

Gültig: Diese Regelung gilt für alle Regenwälder der Erde. Ab Kundmachung sofort bis auf Widerruf (neue Regelung)

Präambel/Grundsatz:

Ziel ist dass das Ökosystem nicht zusammenbricht und die Eingeborenen in Frieden leben können.

§1 Inhalt:

Das Abholzen des Regewaldes wird strikt verboten!

Begriffsbestimmung:

Regenwald

  • Zuhause vieler Tierarten
  • Lebensraum für viele Pflanzen

Ausgenommen:

Es gibt bei diesem Gesetz keine Ausnahmen!!

§2 Verantwortungsregelung:

Von diesem Gesetz sind alle Menschen betroffen. Vor allem, die aber schon immer den Regenwald abgeholzt haben.

§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:

Wenn dieses Gesetz verstoßen wird wartet 20 Jahre Haft!!

 

Raphael Becherer

https://www.demokratiewebstatt.at/gesetzesgenerator0/verbot-der-regenwaldabholzungpdf
gedruckt am: Freitag, 19. April 2024