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Interessenvertretung

siehe auch Sozialpartnerschaft
Um mehr Mitspracherecht zu erlangen, schließen sich Menschen mit ähnlichen Interessen bzw. Arbeitsverhältnissen zu einer Gruppe, einer Interessenvertretung, zusammen. Diese Interessenvertretung vertritt die Interessen der Gruppe unter anderem gegenüber der Bundesregierung, etwa bei der Verhandlung von Kollektivverträgen. Bekannte Interessenvertretungen in Österreich sind die Arbeiterkammer (AK), die Wirtschaftskammer (WKO) und die Landwirtschaftskammer (LK). Außerdem gibt es noch die Österreichische Industriellenvereinigung (IV) und den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB).

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gedruckt am: Mittwoch, 27. März 2024