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Ständestaat

Ein Ständestaat ist ein Staat, der nach Berufsgruppen („Stände“) organisiert ist. Es gibt keine politischen Parteien und kein demokratisch gewähltes Parlament. In Österreich versuchte ab 1933 der damalige Bundeskanzler Engelbert Dollfuß einen Ständestaat zu errichten. Er löste das Parlament auf und schränkte wichtige demokratische Rechte wie die Presse- und Meinungsfreiheit ein. Am 1. Mai 1934 wurde eine ständisch-autoritäre Verfassung für die Republik Österreich eingeführt („Maiverfassung“). Es gab nur mehr eine politische Organisation („Vaterländische Front“), Parteien wurden verboten. Der „Ständestaat“ bestand bis zur Annexion Österreichs an das nationalsozialistische Deutschland. Danach war Österreich kein eigener Staat mehr, sondern Teil des Deutschen Reiches. Die Zeit zwischen 1933/1934 und 1938 wird manchmal auch als „Austrofaschismus“ bezeichnet.

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gedruckt am: Freitag, 12. April 2024