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Veto/Vetorecht

"Veto" ist Lateinisch und bedeutet: "Ich verbiete". Wenn jemand „ein Veto einlegt“, dann erhebt diese Person Einspruch und stimmt einer Sache nicht zu. Durch ein Veto können Entscheidungen aufgeschoben werden oder gar nicht zustande kommen. Das Vetorecht ist folglich das Recht, gegen etwas ein Veto einzulegen. Beispielsweise kann in Österreich der Bundesrat gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates ein Veto einlegen. Das Gesetz muss dann nochmals im Nationalrat behandelt werden („aufschiebendes Veto“). In Ausnahmefällen gilt ein „absolutes Veto“, dann kann das Gesetz ohne ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates nicht zustande kommen. Vetorecht haben z.B. auch die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates, das heißt, sie können Entscheidungen des UN-Sicherheitsrates blockieren.

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gedruckt am: Dienstag, 19. August 2025