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Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft ist wie der Rechnungshof ein Kontrollorgan des Nationalrats. Sie hat drei Mitglieder (Volksanwälte bzw. Volksanwältinnen), die vom Nationalrat für sechs Jahre gewählt werden und die Aufgabe haben, Beschwerden von BürgerInnen über die Verwaltung zu überprüfen. Die Volksanwaltschaft erstattet dem Nationalrat jährlich Bericht.

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gedruckt am: Samstag, 23. März 2024