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Bundespräsident

Abschaffung der Studiengebühren

Gültig: Republik Österreich
Ab Kundmachung sofort bis auf Widerruf (neue Regelung)

Präambel/Grundsatz:

Wir müssen die Studenten Österreichs entlasten. Außerdem sollte es eine Erhöhung und Erweiterung der Studienbeihilfe geben.

§1 Inhalt:

Wir schaffen die Studiengebühren ab!!!!

Begriffsbestimmung:

Studiengebühren sind in diesem Fall: Die zweimal jährlich anfallenden Gebühren, die für jeden ordentlichen Studenten an einer österreichischen Bildungseinrichtung anfallen.

Ausgenommen:

Studenten ab ihrem 30. Lebensjahr sind von dieser Regelung ausgenommen, für sie fällt die zweimal jährliche Gebühr von 378,80 weiter an. Außerdem sind Studierende, die mehr als 15 Semester an einer österreichischen Universität studieren von der Befreiung der Studiengebühren ausgenommen.

§2 Verantwortungsregelung:

Die Bundesregierung verpflichtet sich die Studiengebühren abzuschaffen, außerdem wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Erhöhung und Erweiterung der Studienbeihilfe untersucht. Studenten bis zu ihrem 30. Lebensjahr sind von Studiengebühren befreit.

§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:

Die österreichische Bundesregierung verpflichtet sich dieses Gesetz in den nächsten 12 Monaten umzusetzen

 

Bundespräsident

Bildungsministerin

https://www.demokratiewebstatt.at/gesetzesgenerator0/abschaffung-der-studiengebuehrenpdf
gedruckt am: Mittwoch, 24. April 2024