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Johann Berger

Behindertengesetz

Gültig: Republik Österreich
Ab Kundmachung sofort bis auf Widerruf (neue Regelung)

Präambel/Grundsatz:

Durch dieses Gesetz wird ein guter Lebensstandard für Menschen mit Beeinträchtigung gewährleistet.

§1 Inhalt:

Alle Menschen mit Beeinträchtigung haben das Recht eine Mindestpension von 2000 € zu beziehen.

Begriffsbestimmung:

Menschen mit Beeinträchtigung sind in diesem Fall: Menschen mit einer körperlichen Behinderung oder einer geistigen Behinderung sowie blinde Menschen.

Ausgenommen:

Menschen die keine gültige Aufenthaltsgenehmigung in Österreich haben.

§2 Verantwortungsregelung:

Der Staat verpflichtet sich dazu eine Mindestpension von 2000€ für Menschen mit Beeinträchtigung bereit zu stellen.

§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:

Wenn das Sozial-Ministerium diese Mindestpension einem Bürger nicht gewährt, kann der Betroffene diese Institution verklagen.

 

Maximilian Pop

https://www.demokratiewebstatt.at/gesetzesgenerator0/behindertengesetzpdf
gedruckt am: Samstag, 20. April 2024