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Ebubekir Gedik

Elektronische Geräte in der Schule

Gültig: In der BRG Salzburg, Bundesland Salzburg
Ab Kundmachung sofort bis auf Widerruf (neue Regelung)

Präambel/Grundsatz:

Damit die SchülerInnen nicht im Unterricht stören und aufpassen.

§1 Inhalt:

Kinder unter 14 Jahren müssen in der Schule ihre elektronischen Geräte ausschalten und dem Klassenvorstand / Klassenvorständin geben. Kinder bzw. Jugendliche über 14 Jahren müssen ihre elektronischen Geräte ausschalten oder in ihre Taschen packen.

Begriffsbestimmung: Elektronische Geräte sind in diesem Fall: Smartphones, Laptops, Notebooks, Konsolen, Computer. Als Kinder werden hier bezeichnet: Kinder bzw. Jugendliche, sind alle BesucherInnen österreichischer Pflichtschulen.

Ausgenommen: SchülerInnen dürfen ihre elektronischen Geräte zum schulischen Gebrauch verwenden.

§2 Verantwortungsregelung:

Die LehrerInnen verpflichten sich, aufzupassen, dass die SchülerInnen sich nicht mit ihren elektronische Geräten beschäftigen.

§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:

SchülerInnen, die ihre elektronischen Geräte ohne die Erlaubnis der LehrerInnen in der Schule benutzen, werden die Geräte abgezogen.

https://www.demokratiewebstatt.at/gesetzesgenerator0/elektronische-geraete-in-der-schulepdf
gedruckt am: Dienstag, 26. März 2024