Republik Österreich - Parlament Parlament Österreich - Parlament
DemokratieWEBstatt.at

Bundespräsident

Gesetz für mehr direkte Demokratie

Gültig: Ganz Österreich
Ab Kundmachung sofort bis auf Widerruf (neue Regelung)

Präambel/Grundsatz:

In Österreich wird mehr direkte Demokratie eingeführt und die Politiker müssen sich so direkt vor ihren Wählern verantworten. Außerdem wird so Korruption und Parteibuch- sowie Freunderlwirtschaft bekämpft.

§1 Inhalt:

Die Mitglieder des Nationalrats werden auf 100 reduziert und werden in neu aufgeteilten Wahlkreisen direkt mittels relativer Wahl als Einzelperson gewählt.

Begriffsbestimmung:

Wahlperiode: nach aktuellem Stand, alle 5 Jahre. Relative Mehrheit: auch ohne 50%. Wähler: alle Österreicher ab dem 16 Lebensjahr denen die Wahlberechtigung nicht entzogen wurde. Nationalrat: eine der 2 Kammern des Parlaments. Regierung: Legislative

Ausgenommen:

Bei Stimmengleichheit gibt es eine Stichwahl, bei erneuter Stimmengleichheit wird so lange die Wahl wiederholt bis ein Sieger feststeht. Nach Rücktritten gibt es eine erneute Wahl die aber nicht die eigentliche Wahlperiode verkürzt oder verlängert.

§2 Verantwortungsregelung:

Die Regierung verpflichtet sich in jeder Wahlperiode geheime direkte und sichere Wahlen durchzuführen.

§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:

Bei der nicht gesetzmäßigen Durchführung des neuen Wahlrechts durch die jeweilige Regierung muss der Bundespräsident die Regierung ihres Amtes entheben und selbst eine Wahl veranlassen. Die enthobene Regierung muss sich vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Aufhebung der Demokratie verantworten. Bei Verfehlungen vor, während oder nach der Wahl durch Wahlbeisitzer oder Beauftragte ermittelt der Verfassungsgerichtshof

 

Bundeskanzler

https://www.demokratiewebstatt.at/gesetzesgenerator0/gesetz-fuer-mehr-direkte-demokratiepdf
gedruckt am: Freitag, 6. Dezember 2024