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Katrin

Kinobesuchsverordnung

Gültig: In allen Kinos Österreichs
Ab Kundmachung sofort bis auf Widerruf (neue Regelung)

Prämbel/Grundsatz:

Den Kindern einmal im Monat die Möglichkeit zu geben, einen Nachmittag ohne Aufsicht der Eltern zu verbringen.

§1 Inhalt:

Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren dürfen einmal im Monat ohne Begleitung von Erwachsenen das Kino besuchen.

Begriffsbestimmung: Man darf sich jeden Film nach Wahl ansehen. Alterbeschränkung muss eingehalten werden, ansonsten werden die Eltern bestraft.

Ausgenommen: Wenn man schlechte Noten in der Schule hat, gilt diese Regelung nicht.

§2 Verantwortungsregelung:

Die Eltern haben die Verantwortung die Kinder sicher ins Kino zu bringen bzw. dass sie sich ordentlich im Kinosaal benehmen.
Eltern haften für ihre Kinder.

§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:

Die Eltern, die es dem Kind nicht erlauben das Kino zu besuchen, müssen dem Kind einen Wunsch (z.B. in einem Restaurant zu essen) erfüllen.

Katrin

Schülerzeitung BG/BGR Biondekgasse Baden

https://www.demokratiewebstatt.at/gesetzesgenerator0/kinobesuchsverordnungpdf
gedruckt am: Dienstag, 3. Dezember 2024