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DemokratieWEBstatt.at

Alexander Oswald

Übernachtungsgesetz

Gültig: Forstgasse 27
Ab Kundmachung sofort bis auf Widerruf (neue Regelung)

Präambel/Grundsatz:

Mithilfe dieses Gesetzes soll erreicht werden das es keine Streitereien wegen Übernachtungen mehr gibt.

§1 Inhalt:

Geschwister dürfen bei anderen Geschwistern übernachten wenn der andere einverstanden ist oder erstgenannter nicht bemerkt wird.

Begriffsbestimmung: Entdeckung: Der Übernachtende darf versuchen sich unbemerkt in das andere Zimmer einzuschleichen, aber sobald er bemerkt wird muss er wieder gehen.

Ausgenommen: An Schule oder Arbeitstagen ist diese Regelung außerkraft gesetzt und das einschleichen ist verboten!

§2 Verantwortungsregelung:

Der Übernachtende muss sofort aus dem Zimmer gehen sobald er bemerkt wurde oder nicht erwünscht ist.

§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:

Falls gegen diese Regelung verstoßen wird und der Übernachtende nicht sofort aus dem Zimmer geht, ist mit einem Zimmerverbot von bis zu 1 Woche zu rechnen.

 

Jessica Oswald

https://www.demokratiewebstatt.at/gesetzesgenerator0/uebernachtungsgesetzpdf-1
gedruckt am: Freitag, 26. April 2024