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Kevin Harb, Helga Harb

Neues Kindergartengesetz

Gültig: Alle Kindergärten in der Bundesrepublik Österreich Ab Kundmachung sofort bis auf Widerruf (neue Regelung)

Präambel/Grundsatz:

Mehr individuelle Betreuung des einzelnen Kindes.

§1 Inhalt:

Kinderanzahl pro Gruppe wird auf maximal 15 Kinder beschränkt.

Begriffsbestimmung:

Kindergartenkinder sind in diesem Fall: Kinder zwischen drei und sechs Jahren. Kinder sind alle BesucherInnen österreichischer Kindergärten.

Ausgenommen:

Ausnahme bilden Nervensägen.

§2 Verantwortungsregelung:

Der/die Chef/in des Kindergartens verpflichtet sich, die Anzahl regelmäßig zu kontrollieren. Die Betreuer verpflichten sich, das Gesetz einzuhalten.

§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:

Der/die Chef/in, der nicht regelmäßig die Anzahl kontrolliert, wird unwiderruflich abgesetzt und aus dem Kindergarten verbannt. Der/die Chef/in darf den Kindergarten nicht mehr betreten.

 

Helga Harb

https://www.demokratiewebstatt.at/spiel-mit/neues-kindergartengesetzpdf
gedruckt am: Samstag, 20. April 2024