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Weltraummüll

Was passiert eigentlich mit künstlichen Flugkörpern im Weltraum, wenn sie nicht mehr funktionieren? Seit 1957 wurden über 6.000 Satelliten in die Erdumlaufbahn gebracht, von denen aber nur mehr etwa 800 funktionstüchtig sind. Der Rest kreist als Weltraumschrott um die Erde, zusammen mit kaputten Raketenteilen und anderen Trümmerteilen aus der Raumfahrt. Laut Schätzungen der ESA gibt es derzeit über 600.000 solche Objekte, die größer als ein Zentimeter sind und sich mit rasender Geschwindigkeit in der Erdumlaufbahn bewegen.

Gefährlicher Müll

Da die alten Satellitenteile nicht mehr kontrolliert werden können und sich sehr schnell fortbewegen, stellen sie eine große Gefahr dar: Sie können entweder mit anderen Flugkörpern zusammenstoßen oder wieder in die Erdatmosphäre eintreten. Bei einer Kollision mit anderen Objekten können noch funktionierende Satelliten und Raumstationen beschädigt oder sogar zerstört werden, wodurch wiederum neue Trümmerteile freigesetzt werden und in der Umlaufbahn kreisen. Weltraummüll, der beim Eintreten in die Erdatmosphäre nicht verglüht, kann Flugzeuge oder auch Gegenstände und Lebewesen auf der Erdoberfläche treffen.

Und wer räumt auf?

Bisher gibt es noch keine Weltraum-Müllabfuhr, die kaputte Teile aus dem Kosmos entsorgt. Ca. 8.500 Trümmerstücke, die größer als zehn Zentimeter sind, werden laufend von der ESA überwacht, um Kollisionen zu vermeiden und Ausweichmanöver für aktive Flugkörper einzuleiten. Weltraumorganisationen, wie die ESA und die NASA, suchen bereits nach Lösungen für das wachsende Müllproblem und versuchen neue Satelliten und Sonden so zu bauen, dass sie möglichst wenig Rückstand erzeugen oder nach ihrer Laufzeit verglühen.

Für Schäden im Weltraum und auf der Erde, die von Schrottteilen verursacht werden, gilt das so genannte „Weltraumhaftungsübereinkommen“ von 1972. Demnach sind jene Staaten verantwortlich, die das Flugobjekt gestartet haben. Meistens lässt sich aber nicht mehr feststellen, von welchem Objekt die Trümmer ursprünglich stammen und welchem Staat sie zuzuordnen sind. Für Umweltschutz allgemein, im Weltraum und auf anderen Himmelskörpern (z.B. Verunreinigung durch Raumsonden) gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen.

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024