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Menschenrechte

Den ersten Satz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte kennst du bestimmt: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Die Menschenrechte gelten somit für alle Menschen, egal aus welchem Land sie kommen, welche Hautfarbe sie haben und welcher Religion sie angehören. Sie besagen unter anderem, dass jeder Mensch ein Recht auf Leben, Meinungsäußerung, Bildung und Arbeit hat – ohne Ausnahme!

In der Menschenrechtsdeklaration ist festgehalten, für welche Rechte sich die UNO einsetzen möchte. Seit ihrer Veröffentlichung im Jahr 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte noch um einige Menschenrechtsabkommen erweitert. Sie fordern z.B. die rechtliche Gleichstellung von Männern und Frauen und die Beseitigung von Rassendiskriminierung. Der UN-Menschenrechtsrat achtet weltweit auf die Umsetzung und Einhaltung der Menschenrechte.

Seit 1990 gibt es auch ein eigenes Abkommen für die Rechte der Kinder: Die UN-Kinderrechtskonvention. Damit haben alle Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 18. Geburtstag ausdrücklich das Recht auf ein sicheres Zuhause, Nahrung, sauberes Wasser, Ausbildung, Privatsphäre und Freizeit. Der Internationale Tag der Kinderrechte (Weltkindertag) wird jährlich am 20. November gefeiert. Mehr dazu in unserem Thema Kinderrechte.

https://www.demokratiewebstatt.at/thema/uno/was-will-die-uno-ziele-und-vorstellungen/menschenrechte
gedruckt am: Freitag, 15. März 2024