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Gewaltentrennung

In einer Demokratie sind die verschiedenen Aufgaben des Staates, ist die Macht, in drei große Bereiche geteilt:
• Das Parlament beschließt Gesetze und kontrolliert die Verwaltung (Legislative).
• Regierung und Verwaltung sind dafür verantwortlich, dass die Regeln in den Gesetzen befolgt werden (Exekutive).
• Die Gerichte entscheiden in Streitfällen und verurteilen jene, die die Gesetze gebrochen haben (Judikative).
Diese drei Bereiche werden „die drei Gewalten“ genannt. Sie sollen unabhängig voneinander handeln und sich gegenseitig kontrollieren. Dann spricht man von einer Gewaltenteilung.

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gedruckt am: Samstag, 23. März 2024