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Hochschulautonomie

Autonomie bedeutet Selbstbestimmung und Unabhängigkeit. Durch die Hochschulautonomie ist in Österreich die Freiheit und Eigenständigkeit der mit Lehre und Forschung befassten akademischen Einrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen) gesetzlich verankert. Das bedeutet, die Hochschulen regeln ihre Aufgaben selbst und gestalten das Universitätsleben eigenständig. Der Staat stellt finanzielle Mittel zur Verfügung und vereinbart Ziele und Rahmenbedingungen.

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gedruckt am: Freitag, 19. April 2024