Ein „Souverän“ ist ein unumschränkter Herrscher (Alleinherrscher) eines Landes. Wenn davon gesprochen wird, dass in einer
Demokratie das Volk der
Souverän ist, meint man, dass die
Macht in dem
Staat vom Volk ausgeht. Dies wird auch als „Volkssouveränität“ bezeichnet. Das Prinzip der Volkssouveränität ist in den Verfassungen vieler demokratischer Staaten verankert, so auch in der österreichischen Bundesverfassung. Dort heißt es: „Österreich ist eine demokratische
Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“ (B -VG, Art. 1).